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Vorrede zur dritten Anklage,
S3ie zweite Auflage dieses Realbuchs ist in einem
Zeitraum von 40 Wochen vergriffen, und eine dritte
erforderlich geworden. Der rasche Absatz bürgt für
<~bte Brauchbarkeit des Buchs, und daher lassen wir
w
denn auch diese Auflage gleichlautend mit der zweiten
hervortreten. So wie wir bei Herausgabe der zwei¬
ten Auflage die Urtheile und Gutachten kompetenter
Männer dankbar benutzt haben, so wird es uns auch
für die Zukunft zur Freude gereichen, wenn sachkun¬
dige Männer sich der Mühe der Beurtheilung des
Buches unterziehen und uns die Resultate darüber
mittheilen. Das Buch behält die jetzige Reihenfolge