Der preußische Landeshaushalt 
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gung solcher ist bei Strafe verboten. Auch in Mecklenburg, Olden¬ 
burg, Hessen, den thüringischen Staaten, Lübeck und (von 1909 an) 
in Braunschweig und Bremen hat die preußische Staatslotterie das 
Monopol zur Ausgabe von Losen erworben. 
7. Die Königl. Seehandlung (Preußische Staatsbank) 1279 
ist eine Staatsanstalt von 99V-, Millionen Mark Kapital, deren Rein¬ 
gewinn (ca. 4y2 Millionen jährlich) in die Staatskasse stießt. Sie 
dient zur Erledigung der Bank- und Geldgeschäfte des Staates und 
betreibt zugleich einige kaufmännische Unternehmungen. (Unter ihr 
steht auch das Königl. Leihamt in Berlin.) 
8. Die Zentralgenossenschastskasse ist ein staat- 1280 
liches Institut zur Förderung des Kredits der Genossenschaften. Der 
preußische Staat hat ihr 50 Millionen Kapital hierfür gewährt. Sie 
ist zwar eine selbständige Körperschaft, aber Aufsicht und Leitung hat 
der Finanzminister, welcher die Mitglieder des Direktoriums zur Er¬ 
nennung dem König vorschlägt. Der Direktor und die anderen Mit¬ 
glieder des Direktoriums sind lebenslänglich angestellte Staatsbe¬ 
amte. Die Kasse gibt zinsbare Darlehen an Genossenschaften, land¬ 
schaftliche Darlehenskassen und gleichartige Kreditinstitute und 
betreibt auch Depositen- und Sparkassengeschäfte. 
III. Staatsschulden. 
Die Staatsschuld Preußens betrug am 1. April 1907 rund 1281 
7,76 Milliarden Mark (davon 3V3 Milliarden Eisenbahnkapital¬ 
schuld). Zur Verzinsung sind im Etat (1908) 2751/2 Millionen Mark, 
zur Tilgung 4iy2 Millionen Mark ausgeworfen. — Dieser Schuld 
steht ein Aktivbesitz gegenüber, der allein an Eisenbahnen 9y2 Mil¬ 
liarden beträgt. Dazu kommen die übrigen Teile des Staatsver¬ 
mögens (Domänen, Forsten, Bergwerke usw.). Preußen könnte also 
jeden Augenblick völlig schuldenfrei dastehen, ohne seinen Besitz an 
Domänen, Forsten und Bergwerken anzugreifen. 
Die Staatsschuld ist, wie im Reiche, teils eine fundierte, teils eine 
für vorübergehende Geldbedürfnisse aufgenommene (u n fun¬ 
dierte). Zur Deckung der unsundierten Schuld dient die Ausgabe 
von S ch a tz s ch e i n e n , die in längstens einem Jahre zuriickgezahlt 
werden. Die fundierte Schuld rührt zum großen Teil aus dem 
Erwerb der Eisenbahnen her. Dieser Teil der Staatsschuld beträgt 
etwa 3 Milliarden. 
Der Staat verzinst seine Anleihen zu 3, 31/? und neuestens auch 1282 
4 Prozent. Die Gläubiger erhalten Staatsanleihescheine 
(K 0 n s 0 l s), die auf den Inhaber lauten, seitens der Gläubiger un¬ 
kündbar sind und im Staatsschuldbuch eingetragen werden 
Glock-Korn, Bttrgerkunde. 27
	        
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