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wiegend zur lutherischen Kirche. Die Grafschaften Hoya und Diep-
holz sind aus der Zeit ihrer Fürsten her lutherisch. In den Herzoge
tümern Bremen und Verden ist das Luthertum gegen den Willen der
Bischöfe eingeführt und hat an der darauf folgenden fchwedifchen Herr-
schaft eine starke Stütze gefunden. Das Fürstentum Hildes he im ist
zwischen Lutheranern und Katholiken geteilt, jedoch so, daß die ersteren
in der Mehrzahl sind. Im Fürstentum Osnabrück ist die Bevölkerung
gemischt, indem die Bischöfe es nicht verhindern konnten, daß die Städte,
zahlreiche Adelsfamilien und damit auch deren zugehörige Dörfer über-
traten. In der Grafschaft L in gen ist die Bevölkerung ebenfalls gemifcht.
Das Fürstentum Aremberg-Meppen als ein Bestandteil des ehe-
maligen Bistums Münster ist überwiegend katholisch. Die Grafschaft
Bentheim, dem Bekenntnis ihrer Fürsten und dem Beispiele der
benachbarten Niederlande folgend, ist vorwiegend reformiert. In Ost-
sriesland herrscht im östlichen Teile das Luthertum vor, während
Emden und die umliegenden Bezirke sich zur reformierten Kirche bekennen.
III. Neuere Geschichte.
7. Die Erhebung Hannovers zum Knrfürstentume uud seine
Verbindung mit England.
1. Im Laufe der Zeit waren verschiedene Linien des braunschweig-
lüneburgischen Hauses ausgestorben, und alle Länder der ausgestorbenen
Linien fielen an die Söhne Ernst des Bekenners: Heinrich und
Wilhelm. Wilhelm ist der Ahnherr der neuen braunschweig-
lüneburgischen Linie, welche bis 1866 über Hannover herrschte.
Der Sohn Herzog Wilhelms war Georg von Celle; er verlegte (1636)
die Residenz von Celle nach Hannover. Sein Sohn, Ernst August
(1679—1698), machte seinen und seines Landes Namen bekannt durch
den andauernden und tapfern Beistand, den er dem deutschen Kaiser in
seinen Kämpfen gegen die Franzosen und Türken leistete. Zum Lohne
dafür ward ihm 1692 vom Kaiser trotz der anfänglichen Protestation
der übrigen Kurfürsten und des fortgesetzten heftigen Widerspruchs der
Wolfenbüttler Linie die neunte Kurwürde beigelegt. Da die Länder
der Kurfürsten laut der goldeuen Bulle vom Jahre 1356 nicht durch
Familienteilungen zerstückelt werden durften, fo ist es klar, daß mit der
Erhebung unseres Landes zum Kurfürstentum ein neuer, wichtiger Abschnitt
seiner Geschichte beginnt.
2. Aber der Glanz des Hauses sollte noch höher steigen. Als
1698 Ernst August starb, solgte ihm sein Sohn Georg Ludwig.
Die Mutter Georgs, Sophie, war eine Enkelin des englischen Königs
Jakob I. Als nun 1714 die Königin Anna von England, eine
andere Enkelin Jakobs I., ohne Erben starb, wurde Kurfürst Georg von
Hannover, der nächste protestantische Verwandte des erloschenen Hauses,
als Georg I. (1714—1727) auf den Thron diefes mächtigen Reiches