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er zwei Jahre (bei der Kavallerie, bei der reitenden Artillerie unb Marine 
drei Jahre), aktive Dienstzeit, hierauf tritt er zur Reserve über, welcher er 
5 (4) Jahre angehört, dann kommt er 5 Jahre zur Landwehr ersten Auf¬ 
gebotes und sodann bis zur Vollendung des 39. Lebensjahres zur Landwehr 
zweiten Aufgebotes. Nun tritt der Wehrpflichtige zum Landsturm über, 
dem alle Wehrpflichtigen, gleichgültig ob sie gedient haben oder nicht, bis 
zum vollendeten 45. Lebensjahre angehören. Der Landsturm kann nur 
durch besonderen Befehl des obersten Kriegsherrn zur Verteidigung des 
eigenen Landes aufgeboten werden. 
Die Aushebung der Rekruten, die Kontrolle über die Mannschaften 
und Offiziere des Beurlaubtenstandes ist Sache der Bezirkskommandos, 
an deren Spitze gewöhnlich ein inaktiver Stabsoffizier (Major, Oberst¬ 
leutnant) als „Bezirkskommandeur" steht. 
3. Die Kriegsflotte, a) Unsere Kriegsflotte hat die Aufgabe, im 
Kriege unsere Küsten gegen feindliche Angriffe zu verteidigen und den 
Flotten feindlicher Mächte entgegenzutreten. Sie hat ferner die deutschen 
Reichsangehörigen im Auslande, unsere Kolonien und Schutzgebiete, sowie 
unsere Handelsflotte zu schützen. Dieser Aufgabe entsprechend unterscheidet 
man die Schlachtflotte und die Auslandsflotte. 
Bei der Kriegsflotte unterscheidet man verschiedene Arten von Schiffen. 
1. Die Linienschiffe, deren Namen daher rührt, daß sie im Seekampf 
in einer Linie fahren, sind die gepanzerten eigentlichen Schlachtschiffe, aus¬ 
gerüstet mit schweren, weittragenden Geschützen. 
2. Die Kreuzer (kleine und große, gepanzerte und ungepanzerte) dienen 
in erster Reihe als sogenannte Aufklärungsschiffe, d. h. sie suchen die feind¬ 
liche Schlachtflotte auf, um deren Stärke und Bewegungen auszukundschaften, 
und sie übernehmen den Vorpostendienst bei der eigenen Schlachtflotte, um 
diese vor überraschenden Angriffen zu bewahren. Zur Erfüllung ihrer 
Aufgabe müssen die Kreuzer eine größere Geschwindigkeit als die feindlichen 
Schlachtschiffe besitzen und weite Fahrten ohne Ergänzung ihrer Kohlen* 
und Munitionsvorräte zurücklegen können. 
3. Die Kanonenboote sind kleine Schiffe mit niedrigem Tiefgang, des¬ 
halb können sie in flache Buchten und in bie Münbungen der Flüsse ein¬ 
dringen. Sie werden hauptsächlich im Auslande verwandt. 
4. Die Torpedoboote sind kleine schwarze Dampfer, die mit riesiger 
Geschwindigkeit fahren können. In der Mitte unten, den Kiel entlang, 
tragen sie ein langes Rohr, das vorn spitz ist und aus dem geschossen 
werden kann. Die Torpedoboote suchen ganz nah an ein großes Kriegs¬ 
schiff heranzukommen, womöglich bei Nacht, um dann ihren Torpedo ab=> 
zuschießen, der sofort explodiert, wenn er den Schiffskörper trifft und ein 
fürchterliches Loch in den Riefenrumpf reißt. 
b) Den Oberbefehl über die Flotte führt der Kaiser selbst; er bestimmt 
deren Einrichtung und Zusammensetzung und ernennt die Offiziere und 
Beamten. Von den zahlreichen Marinebehörden erwähnen wir nur den 
Admiralstab der Marine (dem Generalstab der Armee entsprechend),
	        
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