Full text: Hülfsbuch zum heimatkundlichen Unterricht

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Landstraßen (Chausseen = Kunststraßen) angelegt. In größeren 
Städten kamen Pferdebahnen und dann elektrische 
Straßenbahnen auf. Die größte Bedeutung für den Nah- 
und Fernverkehr haben sich allmählich die Eisenbahnen er- 
rungen. Auch die Flüsse und Kanäle sind dem Verkehr als 
besonders billige Wasserstraßen nutzbar gemacht worden. 
Den Verkehr aus dem Meere vermitteln die Segel-, 
Dampf- und Kriegsschisse. 
25. Heer und Marine. 
In früherer Zeit traten nur von Zeit zu Zeit bewaffnete 
Männer (Söldner, Landsknechte) zusammen, um gegen Feinde 
zu kämpfen und den Frieden im Lande zu erhalten. Ein 
stehendes, fortwährend gerüstetes Heer, wie wir es heute be- 
sitzen, gab es früher noch nicht. Heute ist jeder gesunde Mann 
von seinem 20.—39. Lebensjahre wehrpflichtig. Der 
Waffendienst kann zu Wasier und zu Lande geleistet 
werden. Er ist entweder drei-, zwei- oder einjährig. Wer als 
Unteroffizier freiwillig 12 Jahre feinem Vaterlande mit der 
Waffe dient, erhält eine Geldsumme von 1000 Mark und den 
Anspruch auf eine Zivilstelle (= Zivilversorgungsschein). Die 
Offiziere haben sich den Vaterlandsdienst zum Lebensberus 
erwählt. — Zur Verteidigung der Küsten und Kolonien unsers 
Vaterlandes haben wir die Marine (— Seemacht). Der 
oberste Kriegsherr zu Wasser und zu Lande ist der Kaiser. 
Jeder Soldat muß seinem Kriegsherrn den Fahneneid leisten. 
Wer diesen Eid bricht, erhält eine schwere Strafe; jeder brave 
Soldat aber genießt das Lob und die Achtung seiner Vor- 
gesetzten und die Liebe seiner Kameraden und Mitmenschen. 
26. Stenern und Zölle. 
Ort, Kreis und Staat nehmen aus Verpachtungen von 
Gebäuden, Grundstücken und Gütern oder aus gemeinnützigen 
Einrichtungen (z. B. Sparkasse und Eisenbahn) Geld ein, sie 
haben aber auch durch die öffentlichen Bauten und deren 
Unterhaltungen, durch Zahlung von Löhnen und Gehältern 
wiederum Geldausgaben. Wenn diese nicht durch die Ein- 
nahmen gedeckt werden können, so sind die Einwohner ge- 
zwungen (neben etwaigen Hand- und Spanndiensten aus dem 
Lande), gewisse Abgaben in Geld zu entrichten. Diese 
Gemeinde-, Kreis- und Staatsabgaben heißen Steuern. Sie 
können gehoben werden als Einkommen- und Vermögens¬
	        
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