74 Alte Geschichte. Vierter Abschnitt.
(Zeit der dreißig Tyrannen), fielen die Gothen vom Schwarzen Meere
und von der Donau aus in das römische Reich ein, plünderten die
Küsten Klein-Asiens und Griechenlands, und verbrannten Athen, Argos,
Korinth. lieber den Rhein drangen die Alemannen und Franken,
über den Euphrat die Perser ein. In den meisten Provinzen wüthete
Hungersnoth und Pest, an der auch der kräftige Claudius, der Be-
sieger der Gothen, starb.
§. 42.
Aurelian 270. Diocletian 300. Constantin 333.
Aurelian, der Wiederhersteller des Reichs (270—275), unter¬
warf bie empörten Provinzen, schlug bie Deutschen und befestigte die
Donaugrenze. Er besiegte die mächtige Königin von Palmyra, Ze-
nobia, welche ihre Herrschaft bis nach Klein-Asien und Aegypten
ausgedehnt hatte, und zerstörte ihre Hauptstadt (prächtige Ruinen).
Er wurde, wie sein Nachfolger Tacitus (275) und Probus
(276—282, Weinbau in Ungarn und am Rhein), durch die Soldaten
ermordet. Auch Carus und seine Söhne (282—284) kamen durch
die Soldaten um.
Diocletian (284 — 306) brach ben Solbaten-Despotismus,
und führte eine unumschränkte Selbstherrschaft mit orientalischer Hof-
Haltung ein. Er ließ sich Herr und Gott nennen und trug das
Diadem. Um die Grenzen kräftig zu schützen, theilte er die Provinzen
mit Maximian, den er zum Augustus, und mit Galerius und
Constantius Chlorus, die er zu Cäsaren annahm. Nachdem
Diocletian (f 313 zu Salona) und Maximian abgedankt hatten,
wurden Galerius und Constantius Chlorus Augusti.
Constantin der Große (306—337) folgte seinem Vater Con-
stantius als Augustus, besiegte seine Mitregenten in einem sechsjährigen
blutigen Kriege, verdrängte (324) auch noch den Licinius, und
beherrschte so das ganze Reich. Schon während der Kämpfe um die
Herrschaft hatte Constantin die zahlreichen Christengemeinden beschützt
und, ohne selbst zum Christenthnm überzutreten (erst kurz vor seinem
Tode ließ er sich taufen), viele Kirchen gebaut und heidnische Tempel
zerstört. Als Alleinherrscher machte er das Christenthum zur Staats-
religiou.
Mit der Verlegung des Sitzes der Regierung von Rom, wo noch zu viele
republikanische Erinnerungen herrschten, nach Constantinopel war eine ganz-
liche Aenderung der Verfassung verbunden, deren Grundlage die Trennung
der Civil- und Militärgewalt'war. Das Reich wurde in vier Präfecturen
eingeteilt (Orient, Jllyrien, Italien, Gallien) und diese wieder in Diöcesen
und Provinzen. An der Spitze der Civilverwaltuug stand der praefec-
tus praetorio; unter ihm arbeitete eine große Anzahl von Unterbeamten,
deren Rang genau bestimmt und durch Titel bezeichnet war. Das Mili¬
tär Wesen leitete ein magister utriusque militiae mit vielen Unterthanen