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Überall traten die Sonderbestrebungen der Stände, der Landschaften
und Gemeinden der neuen gleichmäßigen Ordnung feindlich entgegen.
Murrend fügte sich der adlige Landstand den Geboten der bürgerlichen
Beamten. Im siegreichen Kampfe für Staatseinheit und Rechtsgleichheit
hat sich das königliche Beamtentum Preußens geschult. Aus jenem heimat¬
losen Dienergeschlechte, das im siebzehnten Jahrhundert von Hof zu Hof
umherzog, ward nach und nach ein preußischer Stand, der sein Leben dem
Dienste der Krone hingab und in ihrer Ehre die seinige fand, streng, tätig
und gewissenhaft wie sein König. Er verkümmerte nicht in dem engen
Gesichtskreise der Landschaft und der Vetterschaft, er gehörte dem Staate
an, lernte sich heimisch fühlen in Königsberg wie in Cleve und wahrte
in den Klassenkämpfen der Gesellschaft gegen hoch und niedrig das Gesetz
des Landes. Der König aber gab seinen Beamten durch eine feste Rang¬
ordnung und gesichertes Gehalt eine geachtete Stellung im bürgerlichen
Leben, forderte von jedem Eintretenden den Nachweis wissenschaftlicher
Kenntnisse und begründete also eine Aristokratie der Bildung neben der
alten Gliederung der Geburtsstände. Bald strömten die besten Köpfe des
Adels und des Bürgertums der neuen regierenden Klasse zu, und das
preußische Beamtentum wrwde für lange Jahre die feste Stütze des deutschen
Staatsgedankens.
Zu der Steuerpflicht, welche der Große Kurfürst seinen Untertanen
auferlegt hatte, fügte Friedrich Wilhelm I. die Wehrpflicht und die Schul¬
pflicht hinzu. Er erkannte, daß sein Staat nur durch die Anspannung
aller Kräfte bestehen und auch die Kosten der Werbungen auf die Dauer
nicht erschwingen konnte. Unter den Staatsmännern des neuen Europas
sprach er zuerst den Grundsatz aus: „Jeder Untertan wird für die Waffen
geboren!" und arbeitete fein Leben lang, sich diesem Ideal anzunähern, ein
Heer von Landeskindern zu bilden. Das Kantonreglement von 1733 ver¬
kündete die Regel der allgemeinen Dienstpflicht. Freilich nur die Regel.
Der Gedanke war noch unreif, da die lange Dienstzeit jener Epoche ihm
schnurstracks zuwiderlief. Die Armut des Landes und die Macht der
ständischen Vorurteile zwangen den König, zahlreiche Ausnahmen zuzulassen,
und selbst die also beschränkte Wehrpflicht konnte nicht vollständig durch¬
geführt werden. — Unbesiegbar blieb der stille Widerstand gegen die un¬
erhörte Neuerung, der Abscheu des Volkes vor dem langen und harten
Dienste. Selten gelang es, mehr als die Hälfte des Heeres mit ein¬
heimischen Kantonisten zu füllen; der Rest ward durch Werbungen gedeckt.
Der Süden und Westen des Reiches wurde das ergiebigste Werbegebiet
der preußischen Regimenter, und jene Kleinfürsten in Schwaben und am
Rhein, die in Preußen ihren furchtbaren Gegner sahen, halfen selber die
Kriegsmacht ihres Feindes verstärken.
Das Heer bot dem Könige die Mittel, den ansässigen Adel mit der
monarchischen Ordnung zu versöhnen. Friedrich Wilhelms organisatorischer