Full text: Deutschlands Kolonieen

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Nach der Besitzergreifung von Togoland ging die „Möwe" 
nach Kamerun, wo Nachtigal mit King Bell und anderen 
Häuptlingen Verträge abschloß, die deutsche Flagge an den wich- 
tigsten Küstenpunkten und späterhin auch im Landinnern hißte 
und so das Land für das Deutsche Reich in Besitz nahm. Zwar 
brach in nächster Zeit ein Aufstand der uneinigen Negerstämme 
gegen die Deutschen aus, der von den Engländern fleißig geschürt 
wurde; aber einem deutschen Geschwader gelang es mit leichter 
Mühe, wieder Ruhe und Frieden im Lande herzustellen und jeglichen 
Eingriff und Einfluß fremder Nationen zu beseitigen. — (Der 
verdienstvolle Forscher Nachtigal starb leider im April 1885 an 
Bord und wurde auf Kap Palmas beerdigt. Ende 1887 wurden 
seine sterblichen Überreste aber nach Kamerun übergeführt und dort 
im Garten des Regierungsgebäudes beigesetzt.) 
c. Deutsch-Ostafrika. 
Die „Gesellschaft für deutsche Kolonisation" in Berlin sandte 
1884 eine Expedition (Dr. Peters, Graf Pfeil, Dr. Jühlke) nach 
Ostafrika mit dem geheimen Auftrage, dort Länderstrecken zu 
Kolonisationszwecken zu erwerben. Die Expedition wußte England 
über Ziel und Zweck ihrer Reise zu täuschen, landete in Sansibar 
und begab sich durch das Küstengebiet des Sultanats Sansibar 
nach dem inneren Hochlande. Dort wurden mit 10 unabhängigen 
Häuptlingen oder Sultanen 12 Verträge abgeschlossen, wodurch 
dieselben ihre Hoheitsrechte an die Gesellschaft abtraten, welche 
somit ein Ländergebiet von etwa 2500 Q.-Meilen erwarb. Dies 
Gebiet wurde bereits zu Beginn des Jahres 1885 unter deutschen 
Schutz gestellt. Der Schutzbrief lautete: 
„Kaiserlicher Schutzbrief für die Gesellschaft für deutsche Kolonisation. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nachdem die derzeitigen Vorsitzen- 
den der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, Dr. Karl Peters und Unser 
Kammerherr Felix Graf Behr-Bandelin, Unfern Schutz für die Gebietser- 
Werbungen der Gesellschaft in Ostafrika, westlich von dem Reiche des Sultans 
von Sansibar, außerhalb der Oberhoheit anderer Mächte, nachgesucht und 
Uns die von besagtem Dr. Karl Peters zunächst mit den Herrschern von 
Usagara, Ngnru, Useguha und Ukami im November und Dezember v. I. 
abgeschlossenen Verträge, durch welche ihm diese Gebiete für die deutsche 
Kolonisationsgesellschaft mit den Rechten der Landeshoheit abgetreten worden 
sind, mit dem Ansuchen vorgelegt haben, diese Gebiete unter Unsere Ober- 
Hoheit zu stellen, so bestätigen Wir hiermit, daß Wir diese Oberhoheit an¬
	        
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