Full text: Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte

Frankreich, Ursachen der Revolution. 838 
Minister ist (Vertreibung der Jesuiten aus Frankreich, 1762). Streit mit 
den Parlamenten, welche von dem Kauzier Maupeou ganz aufgehoben 
und durch Gerichtshöfe ohne jede politische Befugniss ersetzt wer¬ 
den. Die Sittenlosigkeit und Verschwendung des Hofes erreicht 
ihren Höhepunkt, als Ludwig XV., gegen das Ende seiner Regierung 
(1769) unter die Herrschaft der schamlosen Gräfin Dubarry geräth. 
Auf Ludwig XV. folgt sein Enkel, der sittenreine 
IW4-IÎ9*. Ludwig XVI. 
dessen redlicher Wille hei dem Mangel an jeder Energie 
den herannahenden Sturm der Revolution nicht mehr durch schwache 
Reformversuche zu beschwichtigen vermag. Wiederherstellung der 
Parlamente. Ludwig schon als Dauphin vermählt, mit Marie-An¬ 
toinette, Tochter Maria Theresia’s von Oesterreich. Die Theilnahme 
Frankreichs am nordamerikanischen Freiheitskriege siehe Seite 328. 
DRITTE PERIODE. 
VON DEM BEGINN DER ERSTEN FRANZÖSISCHEN REVOLUTION 
BIS AUF DEN WIENER CONGRESS. (1789-1815.) 
Allgemeine Ursachen der Revolution. 
1) Der auf Vernichtung oder Umbildung des Bestehenden ge¬ 
richtete Geist des 18ten Jahrhunderts. Angriffe der Schriftsteller 
gegen Staat und Kirche. Montesquieu (f 1755), Voltaire (f 1778), 
Rousseau (f 1778), die Encyclopédie (1751 — 1780), Encyclopädisten: 
Holbach, Helvetius, Diderot, d’Alembert. — 
2) Die schlechte Vertheilung und erbärmliche BewirthSchaffung 
des Bodens, der strenge Zunftzwang, welcher die Entwickelung von 
Handel und Gewerbe hemmt. 
3) Die willkürliche Regierung, die Missbräuche in der Verwal¬ 
tung und die ungleiche Vertheilung der Staatslasten. Seit 1614 
werden die verfassungsmässigen Reichsstände (Etats-généraux) nicht 
mehr einberufen (siehe Seite 279). Verfügung über die Freiheit der 
Unterthanen durch willkürliche Verhaftsbefehle (lettres de cachet, 
Bastille), über deren Vermögen durch willkürliche Besteuerungen. 
Gegen den Anspruch des Pariser Parlaments, die Einregistriruug 
der Steneredicte verweigern zu können, wendet der Hof Königl.
	        
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