5° Gottesdienstliche Verfassung.
schlugen dem Getödteten Haken in den Leib, und
schleppten ihn vor das Libitinsche Thor zum Ver¬
scharren. Der Sieger bekam ein Rappier zum
Geschenke (R-udis); — daher fein Name in der
Folge: Rudiarier; der konnte nuninRuhe leben,
oder wurde Fechtmeister. Oft aber mußte er wie¬
der kämpfen.
§. 112.
Diese Spiele hatten eigentlich ihren Ursprung
daher, daß man Gefangene am Grabe ihres Sie¬
gers auf den Tod kämpfen ließ. Zwei Bruttier
führten es zuerst bei ihres Vaters Grabe ein, und
Constantin der Große konnte nur mit der größten
Mühe diese grausame Raserei wieder abschaffen.
* Von Len Pnvatspielen der Römer reden wir weiter
unten, weil diese zu ihrem häuslichen Leben gehörten.
VI. Römische Zeitrechnung und Calender.
§. HZ-
Bei den Römern war die Zeit, nach der na¬
türlichen Eintheilung, in Jahre, Monate und
Tage eingetheilet. Diese Eintheilung hatte schon
Romulus eingeführet. Die Einrichtung des Jah¬
res aber hatten Die Pontifices zu besorgen, die
manche Unordnung emschleichen ließen, oder nach
Gulbefinden noch selbst dazu halfen.
§. I'4-
Das Jahr hatte aber zu verschiedenen Zeiten
nicht gleiche Dauer. Nach der Romulischen Ein-
richtung begriff es 304 Taae in 10 Monaten, wo¬
von der März der erste Monat war, und wobei
man die übrigen 60 Tage vermuthlich einschaltete.
Nach einer Bestimmung von Numa galten die
Mondesjahre*von 354 Tagen unD einigen Stun-
^^den, und das Jahr erhielt noch 2 neue Monate,
Yen Jänner und Februar. Eine Folge des
>» f