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Allgemeine Einleitung. 3
Da der bürgerliche Verein und die äußern
Schicksale eines Volkes auf alle übrigen Bege¬
benheiten desselben den größten Einfluß haben,
so muß die politische Geschichte allen übrigen
zum Grunde liegen und vorangehen.
7. Die Grund-Einrichtungen und Ordnun¬
gen im Innern eines Staates machen seine Ver¬
fassung (Constitution) aus. Diese ist in den
verschiedenen Staaten sehr verschieden. Der all¬
gemeinste Unterschied ist, daß die gesetzgebende
und die ausübende Gewalt entweder getrennt,
oder verbunden sind. Verfassungen der erster»
Art nennt man freie. Dahin gehört die ein¬
geschränkte Monarchie, die gemäßigte
Aristokratie und die D e m o k r a t i e. Zu der
letzter» Art gehört die uneingeschränkte
Monarchie (Autokratie), die reine Aristokratie
und der Despotismus.
Die Aristokratie wird auch Oligarchie genannt,
so wie die Demokratie, jedoch nur in ihrer Ausar¬
tung, Ochlokratie (Pöbelherrschast).
8. Vorzüglich wichtige Begebenheiten be¬
nutzt man in der Geschichte zu Ruhepunkten für
das Gedachtniß, und nennt sie daher Epochen
(¿ttoxoc/). Den Raum zwischen zwei Epochen
aber nennt man eilte Periode oder Zeit¬
raum. Sofern man von einer wichtigen Be--
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