Geschichte der Römer. 169
Annahme oder Verwerfung beschränkte. Von diesen
Comitien der Geschlechter waren die Plebejer ganz aus¬
geschlossen^ Dem König Servius verdanken sie theils
ihre besonderen, auf eine Eintheilung des Gebiets in
30 Regionen und in ebensoviel diesen Regionen ent¬
sprechende Tribus der Plebejer gegründeten Innungen,
anderntheils auch Antheil am Stimmrecht in den von
ihm gestifteten Centurión, die den populus Roma¬
nus und die p1ed8 zugleich umfaßten, und eine beide
Stände verbindende und vermittelnde Form waren.
Seitdem waren beide Stände gleich frei, nur in den
Graden der Ehre verschieden.
i. Die Cliente!. Das ursprüngliche römische Volk,
ehe es eine freie plebejische Gemeinde gab, bestand aus
Patronen und Clienten, d. i. aus Hausvätern und
hörigen Leuten. Wie dieses Verhältniß entstand, läßt
sich historisch nicht darlegen. Vergleichen läßt steh die
Thessalische Pcncstie. Beide Verhältnisse mögen aus Er¬
oberung entstanden seyn; das römische war milder, wie
zwischen Schirmherrn und Schützling. In Griechenland
kannte man für Fremde eine Prestaste, die nach Willkühr
verändert werden konnte; das. römische Patronat war fort¬
dauernd, und ohne Zweifel sogar erblich. Die Schutzher-
ren räumten ihren hörigen Leuten, wenn sie dessen bedurf¬
ten, gleich Vasallen, auf ihren Gütern einiges Acker¬
oder Gartenland ein, nicht als Eigenthum, sondern zur
Benutzung, so daß ste dasselbe wieder einziehen konnten.
Allen Clienten war der Patron zu väterlichem Schutze im
Recht und zur Hülfe in der Noch verpflichtet; der Client
dagegen verbunden, dem Schutzherrn redlich zu dienen,
feine Ehre zu fördern, Strafgelder und Lasten für den
Staat an seinem Thrile zu übernehmen, zur Mitgift der
Töchter beizusteucrn u. s. w. Den ohne Erben verstorbe¬
nen Clienten beerbte der Patron. Gegenseitig konnte kei¬
ner gegen den andern vor Gericht Klage erheben, noch