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Alte Geschichte.
Zeugniß ablegen, noch wider ihn stimmen. Wer sich an
dem Clienten versündigte, war den unterirdischen Göttern
geweiht.
2. Die Plebs. Es ist eine falsche Vorstellung, theils
daß die Plebs mir den Clienten gleichbedeutend und von
den Patriciern abhängig, theils daß fie aus den Clienten
entstanden sey. Die Clienten gehören den Geschlechtern
der drei Stamme an; die Plebs (Gemeinde, ârjfioç) ist
frei, wie jene, hat gleichen Schutz gegen Fremde, Theil
am gemeinen Recht, am Kriegsdienst, und allein Eigen¬
thum in liegenden Gründen des Gebietes außerhalb der
Stadt. Dagegen war fie von der Verwaltung und Re¬
gierung des Staats ausgeschlossen,- welche auf die Ge¬
schlechter beschrankt war. Die römische Gemeinde wuchs
neben den Geschlechtern und deren Clienten aus verschie¬
denartigen Elementen nach und nach zu einer unermeßli¬
chen Menge heran. Schon in den ursprünglichen 3 Ort¬
schaften, aus denen wahrscheinlich dar alte Rom bestand,
mußte fich eine Gemeinde bilden aus Landrechtsgenosscn
und aus Clienten, deren Pflichtigkeit durch übereingekom¬
mene Lösung oder durch Erlöschen des Geschlechts der Pa¬
trone aufgehört hatte. Aber die wahre und aroße Plebs
entsteht, mit der Bilduna einer Landschaft aus latinischcn
Ortschaften nach Alba's Unteraana. Ihr Bürgerrecht war
ungefähr was in der Folge die Civität ohne Stimme, die
nur in der Curie abgegeben werden konnte; auch fehlte
den Plebejern das Connubium mit den Patriciern, denen
fie als der zweite Stand in jedem Verhältniß nachstan¬
den, obwohl der Adel der gewonnenen Städte unter ihnen
war. Diese Städte hörten dann auf Corporationcn zu
seyn. Ihr Gebiet, oder doch das Gemeinland, wurde
Domäne; ein Theil davon wurde als Gemeingut des röm.
Staats von den Patriciern für sich und ihre Clienten be¬
nutzt, ein Theil fiel an den König; das Übrige theilte die¬
ser ten alten Eigenthümern, als neuen Römern. Die
Könige waren die Schirmherren der Gemeinde, bei wel¬
cher fie Schutz gegen die Oligarchie der Geschlechter san»