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Mittelalter«
liche Besitzungen erwarb, wofür sie aber durch Absons
dernng anderer Länder, die an die 3 Brüder des jun-
gen Königs verliehen wurden, einen bedeutenden! Ver¬
lust erfuhr. Ludwig der Heilige hob das königliche
Ausehen durch den gegründete» Ruf seiner Gerechtig«
keit, und durch gute Gesetze mid Einrichtungen. Er er-
richt'te ein Appellationsgericht, in weichein er selbst den
Vorsitz übte, und wo nicht bloß seine eigenen Unter-
tbanen, sondern auch die seiner Vasallen, wegen ver
gepriesenen Gerechtigkeit dieses Gerichtshofes, Rea t
suchten. So gelangte der König unvermerkt zu dem
Ansehen des höchsten Richters und Gesetzgebers im
ganzen Reich. Man sähe seine Ediere, wenn sie einer
Versammlung geistlicher und weltlicher Herren gefielen,
als ullgeniem verbinceud an.
ys. Unter Philipp l l l. (-j-7285) wirkten Lud¬
wigs lX. Einrichtungen ungestört foi't. Sein Sohn
und Nachfolger aber, Philipp IV. der Schone,
(f 1314 <, an Charakter dem Großvater sehr ungleich,
desto ähnlicher Philipp II., hob das königliche Anse¬
hen auch in Rücksicht des Verhältnisses zum Papste
so, daß seitdem keiner seiner Nachfolger sich von dieser
Seite in seinen Unternehmungen mehr gefesselt sah«
Privathandel der Unterthauen gaben die gesuchte Gele-
genheit zu einem Bruch mit Eduard l. von England.
Philipp IV. mißbrauchte seine Oberlehnsherrschaft,
»ahm Guienne weg, und schlug deu Grafen von Flau-
dem, Eduards Bundesgenossen. Da gebot P. Bonlfa-
eins Ylll. Waffenruhe, und machte den Vermittler
mit der Miene des Richters 1296. Von dein an na-
herte sich Philipp seinem Gegner, söhnte sich mir ihm
aus, und schloß nicht undeutlich mit ihm eine Verbin-
dungf