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Mittelalter.
mens V., nur unter der Bedingung zu dieser Wnrtx
verhalf, daß er seinen Silz zu Aviguon nähme 13o5r
wo derselbe nachher bis 1Z77 geblieben ist.
92. Den ersten Vortheil dieser Veränderung zog
Philipp IV. selbst, bei sein - ungerechten Verfolgung
des Orvens der Tempelherren, deren herrliche Besitzun-
gen seine Habsucht reitzten, und deren zum Theil aus-
gelassen?s Betragen ihm Anlaß Zu Beschwerden und
Beschuldigungen gab. Waren diese auch gegründet
gewesen, so bleibt doch das Verfahren gegen sie hoch,?
ungerecht und grausam, und Philipp würde feute.i
Aweek, die Aufhebung des ganzen Ordens, gewiß ni l)t
erreicht haben, wenn nicht der Papst in seiner Gewalt
gewesen wäre. Dieser erließ l3l2, wiewohl nach lan-
ger Weigerung, die Aufhebungsbulle; die Güter deS
L roens hatte der König an sich gerissen. Denilvch
hinterließ Philipp I V. ein erschöpftes Reich. Sein äl¬
tester Sohn, Lndwig X. (-j- i3t6), brachte dem
durch vie Habsucht der Regierung erbitterten Volk die
Diener seines Vaters zum Opfer, nahm die Juden für
große Summen wiever auf, und verkaufte seinen Leib-
eigenen die Freiheit. Da er bloß eine Tochter hinter-
frcjl, welche Navarra erbte, so folgte ihm sein Bruder/
Philipp V. 1Z22), a's König von Frankreich,
und es wurde bei dieser Gelegenheit das dem Herkom-
men gemäße Grundgesetz aufgestellt, daß nie eine fran¬
zösische Prinzessin den Thron erben könne. Dieses Ge-
setz erhielt nach dem Tode Karls I V , dritten Sohns
Philipps IV. (-{- 1328) noch eine nähere Bestimmung.
Da nämlich die Hauptlinie des capetingischen Stam-
nieö ohne männliche Erben war, erkannte man Phi¬
lipp von Valois, Bruderssohn Philipps IV., als
König>