374 IlHauptth. Neuere G-sch. VI[t Buch.
?5* nC^’ ®C' UniCr oni'crn den Türken, führen sollte.
t>i6 I joa E)ie Hiebe zur Gelehrsamkeit, welche sich unter
den deutschen Fürsten seit einiger Zeit regte, floß,
te ihnen auch die friedfertigsten Gesinnungen ein;
und da schon einzelne Schutzbündnisse unter den
deutschen Städten und andern Reichsstanden ge.
zeigt hatten, was Deutschland vereinigt, und im
Ganzen, zu seiner Beruhigung, Ehre und Glückst»
ligkeit thun könne: so kam endlich dieses Friedens-
Werk unter einem Raiser zu Stande, zu welchem
man mit Recht v§el Vertrauen gefaßt hatte.
Damit aber die zwischen den Reichsstanden ent-
sichenden Streitigkeiten gar bald durch eine rich.
terliche Gewalt vom höchsten Ansehen entschieden
G'rkch- werden könnten, wurde zugleich das Reichskam»
Rncds/ mergericht gestiftet. Es sollte nämlich in einer
kammer- dazu bequemen Reichsstadt ein Gericht angelegt
werden, dessen Richter ein geistlicher oder Welt«
sicher Fürst, Graf oder Freyherr feyn, und sechs¬
zehn Nrthciler oder Beysitzer zur Seite haben
sollte, wovon die Halste der Rechte kundig, die
andere wenigstens aus einem ritterlichen Ge-
schlechte herstammen müßte. Vor dieses Gericht
sollten alle Beschwerden der Kurfürsten und Für¬
sten gegen einander gebracht werden, ausgenom-
men wenn sie rechtliche Austragc unter einander
eingeführt, das heißt, sich verglichen hatten, ihre
Zwistigkeiten durch gemeinschaftlich bestimmte
Schiedsrichter ausmachen zu lassen. Von den
übrigen Reichsstanden aber sollten die Kurfürsten