heit aber allen Buchdruckern, Buchführcrn, Buch,
bindern, und Buchverkaufern, bcy Vermeidung einer
Poen von fünf Mark löthigen Goldes, die ein jeder,
so oft er freventlich darwider thate, Uns halb in Un¬
sere, und des Reichs Kammer, und den andern hal¬
ben Theil mehrbesagtem bl. Reich und Weidmanns
Erben, und Nachkommen unnachlaßigzu bezahlen ge¬
halten seyn solle, hiemit ernstlich, und wollen, dast ihr,
oder einiger aus euch selbst, noch jemand von euertwe¬
gen obangeregtes Buch in vorbemeldeten 10 Jahren
nicht nachdrucket, feil habet, umtraget, oder verkau¬
fet , noch das andern zu thun gestattet, in keine Weis
noch Wege, alles bey Vermeidung Unserer Kaiser!.
Ungnade, vorbemcldterPoen, und Verliehrungdesscl.
ben euern Drucks, den er bl.? Reich und Weidmanns
Erben, oder deren Defeblshabere, mit Hüls und Zu¬
thun eines jeden Orts Obrigkeit, wo sie dergleichen
bey euch und einem jeden finden werden, atsoglcich
aus eigenem Gewalt, ohne Verhinderung männig-
lich zu sich nehmen, und damit nach ihrem Gefallen
handeln und thun mögen. Jedoch solle bl. Reich und
Weidmanns Erben schuldig und verbunden feyn, die
gewöhnlichen fünf Exempl. bey Verlust Unserer Kai-
serl. Freyheit zu Unserm Kaiser!. Reichs-Hofralh
zu liefern, und dieses Unser Kaiser!. Privilegium
andern zur Nachricht und Warnung dem Buch vor¬
andrucken zu lassen. Mit Urkundt dieses Briefs be-
siegelt mit Unserm Kaiser!, aufgedruckten Secrer-
Instegel, der geben ist zu Florenz den drey und zwan¬
zigsten Junii Anm> siebzehnhundcrtfünf und siebenzig,
Unsers Reichs im zwölften.
Joseph.
rn Fürst Colloredo.
All Mandatum Sac. Caef. Maje-
ftatis proprium.
Andreas Edler von Stock.