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Census ausgehoben, sondern nach der Tüchtigkeit in regelmäßigem 
Avancement (nach der eben gegebnen Reihenfolge) gebildet. Von 
den 24 Tribunen der Legion wurden seit 362 sechs, seit 311 sechs¬ 
zehn von den-Tributcomitien, die übrigen vom Feldherrn gewählt. 
Gegen die Willkür bei den Aushebungen ward 342 das Ge¬ 
setz erlaßen, daß wer als Centurio gedient, nicht wieder als ge¬ 
meiner Soldat eingereiht werden dürfe. Gegen die Gläubiger 
schützte die Bestimmung desselben Gesetzes, daß niemand wider 
Willen vom Kriegsdienst entlaßen werden dürfte; wichtiger waren 
die Herabsetzungen des Zinsfußes, denen sogar 342 das bald' 
wieder außer Uebung gekommene Verbot des Zinsnehmens folgte. 
Die lex Poetelia Papiria (326 od. 313) endlich setzte die Be¬ 
freiung von der Schuldknechtschaft durch Abtretung des Vermö¬ 
gens fest und machte die Addiction des Schuldners von einem Ge¬ 
richtsurteile abhängig. Gleichwol wurden die Schuldverhältnisse 
von neuem so drückend, daß 286 die Plebes zum dritten male auf 
das Janiculum secedierte und nur durch augenblickliche Abhülfe 
der Not und Zusicherung der eingeräumten Rechte beruhigt wurde. 
Die Kriege. 
§ 132. Zum Kampf um Italiens Herschaft sahen sich die 
Römer bei ihrem trotzigen Kraftgefühl ebenso sehr durch die 
Rücksicht auf die eigne Sicherheit gegen andrer Stämme Aus¬ 
breitung, wie durch die Notwendigkeit des Erwerbs von Land 
und Beute für die ärmern Bürger gedrängt. 
Unter fortwärenden Kämpfen gegen die benachbarten Völker 
und gallische Wanderscharen (Auszeichnung des T. Manlius Tor- 
quatus und M. Valerius Corvus) ward Rom mächtiger und kräfti¬ 
ger. Caere ward 351 von ihm abhängig (civitas sine suffragio), 
und die Volscer — 377 dauernd unterworfen. 
Der erste Samnitenkrieg 343 — 341. Die Campaner, 
indem sie den Sidicinern gegen die Samniten Beistand leisteten, 
in große Bedrängnis geraten, baten um Hülfe die Römer und er¬ 
hielten, als sie ihre Unterwerfung anboten, trotzdem daß zwi¬ 
schen Rom und den Samniten ein Bündnis bestand, das Gesuch 
gewärt. Schon im ersten Jahre des Kriegs wurden die Siege 
des M. Valerius Corvus am Berge Gaurus, des andern 
Cons. A. Cornelius Cossus und endlich der beiden Collegen 
bei Suessula entscheidend; aber im folgenden Jahre hemmten 
den Krieg innereUnruhen (s. die §131 erwähnten Gesetze); gleich¬ 
wol ward 341 mit den Samniten ein beide Teile befriedigender 
Vertrag geschloßen. 
Durch diesen gegen ihren Willen und ohne ihre Befragung 
abgeschloßnen Vertrag wurden die erst 354 wieder zur Unter¬ 
ordnung unter Rom gebrachten L at in er zu der Forderung des 
vollen Bürgerrechts und gleichen Anteils am Consulat und Senat 
gereizt und schritten auf die Verweigerung zum Kriege, in wel-
	        
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