cum od. sine suffrag io [municipia. Diejenigen, in welchen 
die Gerichtsbarkeit durch einen jährlich von Rom gesandten Be¬ 
amten geübt ward, hießen praefecturae], oder b) socii, 
d. h. in ihren Angelegenheiten selbständig gelaßen, aber des 
Kriegs-, Vertrags- und Münzrechts beraubt und zur Stellung 
von Truppencontingenten verpflichtet. Unter ihnen nahmen die 
erste Stelle ein c) die Latiner (nomen latinum), welche in 
Rom ein mehr oder weniger beschränktes Passivbürgerrecht aus¬ 
üben durften. 
Dritte Periode der Republik. — Von der Unterwerfung Italiens 
bis zur Zerstörung von Karthago und Korinth 266 — 146. 
Das Zeitalter der punischen Kriege. 
§ 136. Rom stand jetzt in seiner höchsten innern Blüte 
1) durch den Besitz einer festen nach allen Seiten befriedigenden 
Verfaßung, 2) durch den dem Vaterlande mit vollster Hingabe 
dienenden Sinn und. die in schweren Kämpfen erstarkte Kraft 
seiner Bürger, 3) durch die tiefe Einsicht und Klugheit, die sich 
seine Leiter in Dingen des Staats erworben hatten. Auf die Bahn 
der Welteroberung ward es gelenkt l) anfänglich durch das Stre¬ 
ben der übrigen Staaten nach dem Besitz Italiens, also durch 
die Notwendigkeit der Verteidigung und des Zuvorkommens, dann 
2) dadurch, daß a) die Kriege den ärmeren Bürgern Mittel zum 
Unterhalt, b) den hohem Gelegenheit zur Erwerbung von Ruhm 
und Reichtum gewärten. 
Nach der Herschaft über den gesamten Westen strebte Kar¬ 
thago, um 880 (durch Dido) von Tyrus gegründet (§ 16). 
Reich geworden durch den Handel, welcher sich weit nach Süden 
und Norden im atlantischen Ocean (Hanno’s Periplus) erstreckend, 
besonders nach dem Sinken des Mutterlands die größte Ausdeh¬ 
nung erreichte, zugleich aber auch durch die tüchtigste Bewirt¬ 
schaftung des Grund und Bodens, gewann sie nicht allein über 
die übrigen phönikischen Kolonien und über die benachbarten^. 
Völker in Westafrika (Numiden, Gatuler, Libyer) die Ober- 
herschaft, sondern auch, da sie nur dadurch ihre Handelsinteres¬ 
sen fest sichern konnte, über die Küsten von Sardinien und Be¬ 
sitzungen in Spanien und Sicilien. An Wesen und Sitte den 
Phönikern ganz ähnlich, hatte sie eine aristokratische Verfaßung 
(2 jährlich gewählte Schoffeten mit einem Rat von 28 Mitgliedern, 
über welchen seit ungef. 450 als controlierende und richtende .Be¬ 
hörde das Collegium der 100 gestellt war) ohne allen bedeutenderen 
Einfluß der Bürgergemeinde, und führte ihre Kriege durch Söldner. 
In Sicili en, von wo aus ihnen die Verdrängung durch Grie¬ 
chen am augenscheinlichsten drohte, nahmen sich die Karthager 
der alten phönikischen Niederlaßungen an der Westküste an. 
Zum Versuche einer größeren Machtausbreitung wurden sie (einer
	        
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