cum od. sine suffrag io [municipia. Diejenigen, in welchen
die Gerichtsbarkeit durch einen jährlich von Rom gesandten Be¬
amten geübt ward, hießen praefecturae], oder b) socii,
d. h. in ihren Angelegenheiten selbständig gelaßen, aber des
Kriegs-, Vertrags- und Münzrechts beraubt und zur Stellung
von Truppencontingenten verpflichtet. Unter ihnen nahmen die
erste Stelle ein c) die Latiner (nomen latinum), welche in
Rom ein mehr oder weniger beschränktes Passivbürgerrecht aus¬
üben durften.
Dritte Periode der Republik. — Von der Unterwerfung Italiens
bis zur Zerstörung von Karthago und Korinth 266 — 146.
Das Zeitalter der punischen Kriege.
§ 136. Rom stand jetzt in seiner höchsten innern Blüte
1) durch den Besitz einer festen nach allen Seiten befriedigenden
Verfaßung, 2) durch den dem Vaterlande mit vollster Hingabe
dienenden Sinn und. die in schweren Kämpfen erstarkte Kraft
seiner Bürger, 3) durch die tiefe Einsicht und Klugheit, die sich
seine Leiter in Dingen des Staats erworben hatten. Auf die Bahn
der Welteroberung ward es gelenkt l) anfänglich durch das Stre¬
ben der übrigen Staaten nach dem Besitz Italiens, also durch
die Notwendigkeit der Verteidigung und des Zuvorkommens, dann
2) dadurch, daß a) die Kriege den ärmeren Bürgern Mittel zum
Unterhalt, b) den hohem Gelegenheit zur Erwerbung von Ruhm
und Reichtum gewärten.
Nach der Herschaft über den gesamten Westen strebte Kar¬
thago, um 880 (durch Dido) von Tyrus gegründet (§ 16).
Reich geworden durch den Handel, welcher sich weit nach Süden
und Norden im atlantischen Ocean (Hanno’s Periplus) erstreckend,
besonders nach dem Sinken des Mutterlands die größte Ausdeh¬
nung erreichte, zugleich aber auch durch die tüchtigste Bewirt¬
schaftung des Grund und Bodens, gewann sie nicht allein über
die übrigen phönikischen Kolonien und über die benachbarten^.
Völker in Westafrika (Numiden, Gatuler, Libyer) die Ober-
herschaft, sondern auch, da sie nur dadurch ihre Handelsinteres¬
sen fest sichern konnte, über die Küsten von Sardinien und Be¬
sitzungen in Spanien und Sicilien. An Wesen und Sitte den
Phönikern ganz ähnlich, hatte sie eine aristokratische Verfaßung
(2 jährlich gewählte Schoffeten mit einem Rat von 28 Mitgliedern,
über welchen seit ungef. 450 als controlierende und richtende .Be¬
hörde das Collegium der 100 gestellt war) ohne allen bedeutenderen
Einfluß der Bürgergemeinde, und führte ihre Kriege durch Söldner.
In Sicili en, von wo aus ihnen die Verdrängung durch Grie¬
chen am augenscheinlichsten drohte, nahmen sich die Karthager
der alten phönikischen Niederlaßungen an der Westküste an.
Zum Versuche einer größeren Machtausbreitung wurden sie (einer