Full text: Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget

50® 
Von Polen 
Der Adel nimmt auf den Reichstagen den ansehnlichsten 
Anthcil an dev Regierung durch seine Deputaten d. j. durch 
ftine Landbothen. 
Der Reichstag ist eine Versammlung des Königs, deS 
Senates und der Landbothen. Der König convocirt den 
Reichstag, welches auch der Primas Regni im Jnterregno 
lhut. Der Reichstag wird ordentlicher Weise alle - ^ahr 
den nächsten Montag nach Michaelis 6 Wochen lang, 
zweymal nacheinander zu Warschau und das drittemal m 
Grodno, die ausserordentlichen Reichstage alwr, im Noch» 
falle, vor Verlauf dieser Zeit gehalten. Vor jedem 
Reichstag gehn die Landtage in jeder Woiwodschaft von 
her, auf welchen die Abgeordneten des Adels d. i. die Land¬ 
bothen, die im Namen ihrer Landschaften das Veste der 
Adels auf dem Reichstage beobachten, erwählt werden. 
Die Zahl derselben, belief sich sonst über joo; indem ei¬ 
gentlich aus Großpolen 73, aus Kleinpolen 70, aus Li¬ 
tauen 74 und aus den ; preußischen Woiwodschaften eine 
beliebige Anzahl erschienen. 
Anmerk. r. Die adelrche nicht unirte Griechen und 
Distidenteu haben auf beuden letztem Reichstagen alle Vor¬ 
rechte des Adels und alle Aeinter in allen Jurisdiktionen 
und Dlkasterien sowohl in Civ.ih als Militairstande zu ge¬ 
messen, nur sind sie vom Senat und von Ministers aus.' 
geschlossen. Doch sollen für den Reichstag aus ihren 
Mitteln 7 Glieder zu Landbothe», nemlich: für jede Pro* 
vinz Einer erwählet werden. 
Anmerk. 2. Der Reichstag konnte sonst durch eines 
einzigen Landbothen Widerspruch: woiam, d. i. 
Ich rvlll nichr, zerrissen werde», welcher Widerspruch 
zugleich alles vernichtete, was vorhero schon ausgema6)t 
zewesen» dahero alles auf die Landbothenstube ankam. 
Rach der neuen Regiernngsform soll alles nach der Mehr» 
heit der Stimmen ausgemacht werden. Sonst wurden 
«in Ende des Reichstages gemeiniglich 16 Senarores von 
-er Dank der Bischöfe, Woiwoden und Kastellane e»- 
wählt, die um des Königs Perfou ftyn, seinen geheimen 
Staatsrath verstellen, und dahik sehen muste«, daß er 
»ichts wider die Reichsverfaffuttg vornahm, au deren statt 
G -s- £önfeil permanent verordnet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.