264 Das VIII. Buch, von Teutschland.
Recht zu münzen hat: So hat man bald da, bald dort aller¬
hand Abweichungen bemerket. Es sind aber in Teutschland
vornehmlich: -Heller, Pfennige, ^wcypfcnniger, £>rey=s
et, Rreutzcr, Gechspfcnniger, Achter, Neunpfenniger,
Groschen, .Batzen, Vier- und Achtgroschcnfiüke, Gul¬
den, Thaler und Ducaren gangbar.
§- XV.
Von den auswärtigen Ländern.
Das h. r. Reich hat auser Teutschland nichts.
§. XVI.
Von den Ansprüchen.
' Ansprüche macht das teutsche Reich: i) auf das Kö¬
nigreich Italien, 2) auf die Stadt Rom, 3) auf das Patri¬
monium Petri, 4) auf Parma und Placenx, 5) auf Lom-
macchio, 6) auf das Königreich Arelat, 7) auf Elsaß und
Strasiburg. 8) auf Ungarn, Pohlen, Böhmen, Däne¬
mark und Engclland, und 9) auf Preusen und LicstanO.
§- XVII.
Von dem Wappen.
Das Wappen des h. r. Reichs ist ein schwarzer zwcykö-
pfigter Adler mit güldenen Scheinen, ausgebreiteteu Flü,
gcln, rochen Schnäbeln und Füssen, welcher in der rechten
Klaue Schwerdt und Ccepter, und in der linken den Reichs¬
apfel halt.
Z. XVIII.
Von den Ritterorden und alten Geographie.
Hiervon wollen wir bey einem jeden Lande Nachricht er-
theilen.
§. XIX.
Von der Abtheilung.
In den ältesten Zeiten wurde Teutschland in Gauen und
hernach in Ober-und Niedertcutschland abgetheilet. Hier¬
auf theilte selbiges der Kayser Albert Ik. im Jahre 1437. zu
Linz in vier Preise. Hiermit war man aber nicht zu frieden,
dahero derKayser Maximilian!. zuAugspurg i^oo.Leutfch-
land in sechs Preise abtheilte. Auch diese Abtheilung, woll¬
te noch nicht Beyfall finden. Endlich wurde es von ihm zu
Trier