Full text: M. Johann Georg Hagers, Rect. zu Chemnitz, Kleine Geographie vor die Anfänger

264 Das VIII. Buch, von Teutschland. 
Recht zu münzen hat: So hat man bald da, bald dort aller¬ 
hand Abweichungen bemerket. Es sind aber in Teutschland 
vornehmlich: -Heller, Pfennige, ^wcypfcnniger, £>rey=s 
et, Rreutzcr, Gechspfcnniger, Achter, Neunpfenniger, 
Groschen, .Batzen, Vier- und Achtgroschcnfiüke, Gul¬ 
den, Thaler und Ducaren gangbar. 
§- XV. 
Von den auswärtigen Ländern. 
Das h. r. Reich hat auser Teutschland nichts. 
§. XVI. 
Von den Ansprüchen. 
' Ansprüche macht das teutsche Reich: i) auf das Kö¬ 
nigreich Italien, 2) auf die Stadt Rom, 3) auf das Patri¬ 
monium Petri, 4) auf Parma und Placenx, 5) auf Lom- 
macchio, 6) auf das Königreich Arelat, 7) auf Elsaß und 
Strasiburg. 8) auf Ungarn, Pohlen, Böhmen, Däne¬ 
mark und Engclland, und 9) auf Preusen und LicstanO. 
§- XVII. 
Von dem Wappen. 
Das Wappen des h. r. Reichs ist ein schwarzer zwcykö- 
pfigter Adler mit güldenen Scheinen, ausgebreiteteu Flü, 
gcln, rochen Schnäbeln und Füssen, welcher in der rechten 
Klaue Schwerdt und Ccepter, und in der linken den Reichs¬ 
apfel halt. 
Z. XVIII. 
Von den Ritterorden und alten Geographie. 
Hiervon wollen wir bey einem jeden Lande Nachricht er- 
theilen. 
§. XIX. 
Von der Abtheilung. 
In den ältesten Zeiten wurde Teutschland in Gauen und 
hernach in Ober-und Niedertcutschland abgetheilet. Hier¬ 
auf theilte selbiges der Kayser Albert Ik. im Jahre 1437. zu 
Linz in vier Preise. Hiermit war man aber nicht zu frieden, 
dahero derKayser Maximilian!. zuAugspurg i^oo.Leutfch- 
land in sechs Preise abtheilte. Auch diese Abtheilung, woll¬ 
te noch nicht Beyfall finden. Endlich wurde es von ihm zu 
Trier
	        
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