Der X. Haupkabschn. von Böhmen. V7
und aus der Grafschaft Glay. Die natürliche Lage soll unser
Leitfaden werden. Also handeln wir
1. Von dem Fürstonrhume Crossen.
Das Fürstenthum Crosssn, Lat. vvc^V8 Crosnensis,
liegt unter der Markbrandenburg an den lausitzischen Gren-
zen. Es gehörte selbiges schon vor dem letzten Kriege seit
1482. dem Hause Brandenburg. Die Einwohner sind mei-
sienrheils lutherisch, und einige reformirt. Die besten Oer-
ter sind:
1. SCHW1BUSEN, Lat.äch'widusium, ein wohlverwahr-
teStadt und Schloß, mit einemDistricte, dernunmehrozn
Crossen mit gerechnet wird.
2. ZüLLlCHAU, eine Stadt, Schloß und Amt, woselbst
ein schönes Wanssnhaus ist.
*3. CROSSEN) eine ziemlich verwahrte Stadt, Schloß
und Amt an dem Zusammenflüsse der Oder und Bober.
4. SOMM.ERRELD, eine Stadt und Schloß. Hier wird
gutes Tuch gemacht.
II. Von dein Fürftenehume Sagan.
Das FürstenthumSagan,Lat. Dvcatvs Saganensis, liegt
unter Crossen an den lausitzischen Grenzen, und gehörte ehedcft
sen dem Churfürsten Ernst zu Sachsen. Der Churfürst Mo-
ritz trat es demKayssr Carl V. wieder ach worauf 1624 der
General wallenstcin damit belehnet wurde. Nunmehro ist
es seit i6s2. als ein schlesisches Lehn dem Fürsten Ferdinand
von Lobkowitz zuständig. Merkwürdig sind darinnen:
I. NAUMBURG, an derBoeer, eine alte Stadt an der
Bober, den Grafen von Promniy gehörig.
*2. SAGAN, eine gross und volkreiche Stadt an der Bo-
her mit einem feinen Schlosse. Die Residenz der Fürsten.
Die Einwohner sind catholisch und lutherisch.
3. PRYBUS, eine masige Stadt an der Neisse mit einem
schönen Schlosse.
III. Von dem Fürstenthume Glogau.
Das Fürstenthum Glogau, Lat. Dvcatvs Glogoviensis,
liegt neben Sagan zur Rechten an derOder, und ist 18. Mei¬
len lang. Seit 1742. gehört es dem Könige in Preussn. Zu
merken hat man:
r. sprottau, eine Stadt und Schloß an der Bober.
2. BOL*