Full text: Von Europa, Portugall, Spanien, Franckreich, England, Schottland, Ireland, Niederland, Schweitz und Italien (Theil 1)

Z86 Das VI. Buch von Irrland. Anhang. 
und dre Protestanten, die meistens Engländer und 
Schottlander find, haben die Ober-Hand. 
Dieselben haben das Bischöfliche Kirchen-Regi- 
ment even wie in England eingeführet, urw die 
gantze Verfassung besteht aus IV. Ertz-Bißthümer 
und XIX. Bißthümer. 
Die vier Ertz-Bischöffe residiren i. zu ARv- 
MACII, 2.¿u DUBLIN, 3. ¿u CASHEL, 4. zu 
TUAM , und find alle vier Königl. Geheime 
Ruthe. 
Der Ertz-Bischof zu Armagh ist PRIMAS 
TOTIUb REGJNi. Der Ertz-Bischof zu Dublin 
ist nur PRsMAS REüNI. Der Ertz-Bischof zu 
Cashel ist PRIMAS von MOUNSTER. Der Ertz- 
Bischof zu Tuam ist PRIMAS von ULSTER. 
Die neunzehn Bischöffe aber sind: i. zu Lo^. 
O0NDERRY, ¿.Meath, 3.KlLDARRE, 4.ClüCHER, 
5. Limerick ist mit Ardfart und Aghadoe verei¬ 
niget ! 6. Corke und Rosse , 7. Elphin, 8. Kil- 
lala und Achonry, ^.Cloyne, io. Kilmaduag 
und Kilfenora, «i. Waterford und Lismore, 
i ;. Derry, i3.Kilmore, *4.Downe mit) Con¬ 
nor, I{Ossory, kS.Killaloe, ¡7.Dromore, 
i 8. Laphoe , 19. Leigling und Ferne. 
Diese Bißthümer find zwar so fett nicht a!6 die 
Englischen; hingegen find die Einkünfe etwas 
gleicher eingethcilet. Man hat aber kein beständi¬ 
ges Verzeichniß. Denn es ist nichts neues daß ein 
Bißthum unbcsetzet ist, oder auch mit einem an¬ 
dern Bißthum vereiniget wird. A.1748. find sie 
so mit einander vereiniget gewesen > wie wir sie erst 
hmgesetzet haben. 
IX. Von
	        
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