94 Das II. Buch, von Norwegen,
liefen Thei! der Insul, weil er stä:cker bewohnet ist, als die
übrigen Dreo Thei.e.
Dre Kncven-Ordnung, die 6e haben, mW alle übrige Cere.
monien , weiche deym Gottesdienste vorfallen, sind nach der
Däntscben Ktrchen-Ordnung eingerichtet, und sie müssen auch
bey Ungnade ihres Königes nicht davon adweicheu.
V.
Vom Weltlichen Regiments.
Es ist ein beständiger Gouverneur du, welcher auf
einem Schlosse, im Südlichen Tdeile, mit Namen
BESSASTADER seine gewöhnliche Refidentz hat.
Derselblge hat nicht nur seine kleine Hofstadt; sondern er
hat auch 2. Land.Richter unter sich, welche die Einwohner
LOGMANMS nennen ; in jeder Proviritz ist wieder ein Rich¬
ter, den sie SYSLU-MANN nennen; diese haben wiederum
ihre Assessores neben sich, die sie in ihrer Sprache LOGRIT-
TU-MANN heissen.
Diese Leute entscheiden nua täglich allerhand Streitjakei.
ten, die unter den Anwohnern nur Vorfällen können. Was
aber die Urtheile über Leben und Tod augehet, darinne kön.
ven sie vor sich nichts vornehmen, sondern sie müssen die gantze
Sache ruhen lassen bis auf den allgemeinen Land Tag, wei,
cher alle Jahre den i- Iuiii unter freyem Himmel auf einer
grünen Wiese gehalten wird.
Denenjenigen, so Mordthaten begangen haben, wird der
Kopf mit dem Beile vor die Füsse geleget; das Hencken aber
ist bey ihnen nicht in der Mode, weil ihre alte Gesetze, die ih.
neu König HAQUINUS noch gegeben, und die siebeständig
deydehalteu haben, kein Wort von dergleichen Bestrafung am
Leben aubefohlen haben.
VI.
Mn den Waffcrn auf der Insul.
Es giebet warme Wasser darinne, dergleichen in
dem Nördlichen Tdeile bas warme Dad NAAMA
ist. An vielen Orten springen die warmen Quellen
aus der Erde heraus, bev welchen denn die Gnrwoh-
ner ven Vortheil hadeu - daß sie thr Fleisch ohne
Feuer