fullscreen: Geschichte des Altertums (Teil 1)

§ 6. Der Staat der Athener 13 
bezirks. Nirgends so wie hier fühlten sich die Griechen als einheit- 
liches Volk allen Fremden gegenüber, die sie „Barbaren" nannten 
und auf die sie mit Geringschätzung herabsahen. (Vgl. Goethe: „Jphi- 
gerne auf Tauris".) Seit 776 v. Chr. zeichnete man die Namen der 
Sieger öffentlich auf; als erster wurde Koroibos verzeichnet. — 
An die religiösen Feste schlössen sich, wie im Mittelalter, Märkte 
(Messen) an^ 
§ 6. Der Staat der Athener. 
1. Die alte Zeit. Attika hatte vor anderen Landschaften den Vorzug, 
daß es schon seit alter Zeit einen einheitlichen Staat bildete. Seine 
Bevölkerung gehörte dem ionischen Stamme an. Auch hier walteten 
ursprünglich Könige. 
(Sagen von Theseus und Kodros.) 
Im Zeitalter der Wanderungen aber gelang es den Adelsgeschlech- 
tern, die Macht des Königtums zu mindern; nach und nach wurde 
es ganz abgeschafft. An seine Stelle trat die Adelsherrschaft (Aristo- 
kratie). Seit dem 7. Jahrhundert bildeten 9 alljährlich gewählte Staats- 
Oberhäupter, die Archonten, die Regierung und waren zugleich die 
obersten Richter im Lande. 
(Der Sohn des Kodros, Medon, war der erste Archont. Sein Bruder 
Neleus führte die Unzufriedenen nach der Westküste Kleinasiens als Kolo- 
nisten.) 
Damals brach eine schwere Zeit über den Mittelstand herein. Bisher 
gewann man das meiste, was man zum Leben brauchte, durch die Be- 
wirtschaftung des ererbten Gutes. Gegen dessen Erzeugnisse erhielt man 
durch Tauschhandel, wessen man sonst noch bedurfte; in Korn und Vieh 
bestanden auch die Abgaben. Jetzt kam aber das Geld auf. Alles 
ollte nun bar bezahlt werden. Da aber nur wenige Geld besaßen 
und der Zinsfuß sehr hoch, 12—16 Prozent, war, gerieten die meisten 
Leute in Schulden, ja, manche wurden, da sie diese nicht bezahlen 
konnten, in die Schuldknechtschaft verkauft. Dazu kam, daß die Ge- 
setze nur mündlich überliefert wurden und die adligen Richter sich zu¬ 
weilen verleiten ließen, sie ihren Standesgenossen zuliebe falsch aus- 
zulegen, also ungerecht zu richten. Ungestüm forderte Bürger- und 
Bauernschaft, unter der mit der Zeit die Kunst des Lesens und des 
Schreibens allgemeiner geworden war, die Aufzeichnung der Gesetze und 
Hilfe in ihrer bedrängten Lage.^Jn der That wurden nun die Ge- 
setze schriftlich gefaßt, nämlich von Drakon. Die harten Strafen, 
welche diese Gesetze festsetzten, entsprachen der Härte der Zeit. Stei- 
gende Kultur mildert die Strafen. Aber die Not und Unruhe hörte 
nicht eher auf, als bis Solou beauftragt wurde, eine neue Ver- 
sassuug und Gesetzgebung herzustellen.
	        
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