Full text: Landeskunde der Freien und Hansestadt Lübeck und ihres Gebietes (Erg.)

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Landeskunde der freien und Hansestadt Lübeck und ihres Gebietes. 
meister. Der Senat vertritt Lübeck nach außen und übt die vollziehende 
Gewalt aus. Der Titel des Senates ist: Hoher Senat. Tie gesetzgebende 
Gewalt wird gemeinsam durch Senat und Bürgerschaft ausgeübt. Rat- und 
Bürgerschluß. 
Die Bürgerschaft besteht aus 120 Mitgliedern, von welchen alle 2 Jahre 
Y3 ausscheidet und durch Wahlen seitens der Bürger des lübeckischen Staates 
ergänzt wird. Beschlüsse von minderem Belange werden durch eiueu Ausschuß 
von 30 Bürgerschaftsmitgliedern — dem Bürgerausschusse — in Gemein¬ 
schaft mit dem Senate gefaßt. 
Jeder im lübeckischeu Gebiete wohnende Deutsche kann, wenn er das 
25. Lebensjahr vollendet hat, lübeckischer Bürger werden. Das jährliche 
Budget beläuft sich aus 3'/2 Millionen Mark. 
Das Wappen Lübecks ist der doppelköpfige Adler mit dem quergeteilten 
weiß und roten Schilde auf der Brust. 
Die Landesfarben sind weiß und rot; die Flagge ist weiß uud rot, 
quer geteilt. 
Seit 1871 gehört Lübeck als selbständiger Staat dem Deutscheu Reiche an, 
ist im Buudesrate mit einer Stimme uud im Reichstage durch einen Abge- 
ordneten vertreten. Die Militärhoheit ging durch die 1867 mit Preußen 
abgeschlossene Militärkonvention an den König von Preußeu über. In Lübeck 
steht ein Bataillon des zweiten hanseatischen Infanterieregiments No. 76 
Lübeck trat dem Zollverein bereits 1868 bei. 
Lübeck ist der Sitz eines Amtsgerichtes uud eines Landgerichtes, 
dieses gemeinsam mit dem Fürsteutum Lübeck. — Das Oberlaudesgericht, 
welches Lübeck, Hamburg und Bremen umfaßt, hat seinen Sitz in Hamburg*). 
— Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
besteht ein aus Mitgliedern beider Teile zusammengesetztes Gewerbegericht 
mit einem rechtsgelehrten Senator als Vorsitzendem. 
VII. Grtskunde. 
\. Die Stadt Lübeck. 
Die Stadt Lübeck liegt auf dem von Trave und Wakenitz umflossenen, 
nur nach N. mit schmaler Laudverbindung versehenen Höhenrücken. Die 
Länge der inneren Stadt von N. nach S. beträgt 1550 m; ihre Breite von 
O. nach W. 980 m; der höchste Puukt liegt 16 m über der Trave. 
Der Name Lübeck ist wendisch, seine Bedeutung unsicher, er ward von Alt-Lübeck, 
zwischen Schwartaumündung und Trave [1138 von den Rugiern zerstört —Ringwall — 
Fundament der Kirche) auf die neue Stadt übertragen. Gründung 1143 durch den 
Grafen Adolf II. von Holstein — Hügel Buko — Krutos Feste. _ Anlage der Burg am 
Nordende zum Schutz der Landverbindung und des Hafens. — Zerstörung der Stadt durch 
eine große Feuersbrünst im Jahre 1157; die Bewohner siedelten in Heinrichs des Löwen 
Löwenstadt in der Nähe von Herrenburg an der Wakenitz über, kehrten jedoch an den alten 
günstig gelegenen Ort zurück, der nun 1159 in den Besitz Heinrichs des Löwen überging, 
dessen'Vogt in der Burg wohnte. 
Die Stadt gewann sehr allmählich ihre Ausdehnung über den ganzen 
Hügel, den noch lange an beiden Uferseiten breite Wiesen und Sumpfstreifen 
umgaben und schützten. Der Anbau ging von drei Stellen aus, im N. von 
der Burg (herzogliche Stadt), in der Mitte vom Markt (bürgerliche Stadt), 
im S. vom Dom (Domkapitel). Die Häuser waren anfänglich aus Holz 
*) Bis 1879 bestand als höchster Gerichtshof für die Hansestädte das Oberappel- 
lationsgericht zu Lübeck.
	        
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