Full text: Von Böhmen, Oesterreich, Bayern, Francken, Schwaben, Ober-Rhein, Nieder-Rhein, Westphalen, Nieder-Sachsen und Ober-Sachsen (Theil 3)

Das I V. Stück, von Laußnitz. 117 
XV Ih 
Noch einige Erinnerungen von 
Nieder - Laußnitz. 
r. Die Brandenburgischen Städte und Herr¬ 
schaften haben mit der Landes-Regierung nichts zu 
thnn, sondern 8ommerkeIcI gehöret nach Crossen, 
und die übrigen sind zur Wttelmarck geschlagen. 
2. Der Churfürst von Sachsen aber halt eine 
eigentliche und ordentliche Hber-Amts-Regierung 
zu ssübben, welches Collegium aus einem LrXÜ- 
ctenten und vier Rathen bestehet. 
Z. Es ist auch ein Churfürstlicher Landes-Haupt- 
mann gesetzet, der das Interesse des Landes^Herrn 
beobachtet. 
4. Endlich wird auch alle Wochen ein Consi¬ 
storium gehalten, darzu ein Oiressor und vier 
Räthe gesetzet sind. 
XVIII. 
Die beste Land - Charte. 
Von gantz Laußnitz ist nur eine Charte vorhan¬ 
den , die hat HQMANN gestochen. 
Will im übrigen jemand über die bevden Namen 
des Landes Lausitz und Laußnitz eritisiren, dem 
lassen wir seine Freyheit. E uer beruft sich aufdas 
Wort Lufatia, und der andere auf den Fluß Laus¬ 
nitz, in Böhmen7 im Bechiner-Kreise. In den 
Sächsischen Cantzeleyen ist das Wort Lausitz ein- 
geführet; Der Name Laußnitz aber findet sich irr 
den altern Urkunden der Böhmischen Könige. 
H 3 Das
	        
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