Das I V. Stück, von Laußnitz. 117
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Noch einige Erinnerungen von
Nieder - Laußnitz.
r. Die Brandenburgischen Städte und Herr¬
schaften haben mit der Landes-Regierung nichts zu
thnn, sondern 8ommerkeIcI gehöret nach Crossen,
und die übrigen sind zur Wttelmarck geschlagen.
2. Der Churfürst von Sachsen aber halt eine
eigentliche und ordentliche Hber-Amts-Regierung
zu ssübben, welches Collegium aus einem LrXÜ-
ctenten und vier Rathen bestehet.
Z. Es ist auch ein Churfürstlicher Landes-Haupt-
mann gesetzet, der das Interesse des Landes^Herrn
beobachtet.
4. Endlich wird auch alle Wochen ein Consi¬
storium gehalten, darzu ein Oiressor und vier
Räthe gesetzet sind.
XVIII.
Die beste Land - Charte.
Von gantz Laußnitz ist nur eine Charte vorhan¬
den , die hat HQMANN gestochen.
Will im übrigen jemand über die bevden Namen
des Landes Lausitz und Laußnitz eritisiren, dem
lassen wir seine Freyheit. E uer beruft sich aufdas
Wort Lufatia, und der andere auf den Fluß Laus¬
nitz, in Böhmen7 im Bechiner-Kreise. In den
Sächsischen Cantzeleyen ist das Wort Lausitz ein-
geführet; Der Name Laußnitz aber findet sich irr
den altern Urkunden der Böhmischen Könige.
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