Full text: West- und Süd-Europa (Bd. 1)

454 Vereinigte Niederlande. 
Diese mit dem allgemeinen Namen Holland be-r 
legten Lande, oder allem Ansehen nach Nieder- Teutsch- 
land, wie die zweyke Benennung Niederland/ bey den 
Franzosen !e -país bas, vermuthen laßt, liegen zwischen 
Teutschland, Frankreich und der Nordsee. Die ver¬ 
einigten Niederlande (llelgiuin koecleratum), von wel¬ 
chen wir eigentlich reden, machen den mitternächtli¬ 
chen Theil der gesammten Niederlande, und grenzen, 
mit Einschließung der sogenannten Generalitatölande- 
gegen Mittag an das österreichische Flandern und 
Brabant, gegen Morgen an das Oberquartier des 
Herzogthums Geldern, Clevere., gegen Mitternacht 
und Abend an die Nordsee, und machen ohngefahr 
625 geographische O.uadratmeilen aus, die gesamm^ 
Len aber 1320. Da wir bey Frankreich der ihnen 
zugehörigen Provinzen gedacht haben, ferner bey 
Teutschland, und zwar bey Oesterreich, die dorthin 
gehörigen auch anzeigen werden, und von denen, dis 
mit dem Namen Generalitätslande benennt sind, noch 
zu Ende handeln, so befassen wir allemal unter Hol¬ 
land die sieben vereinigten Republiken, zwar den klein¬ 
sten Theil der Niederlande, kaum 32 Meilen in der 
Länge, und 22 in der Breite, aber gewiß auch den, 
von dem die übrigen lernen können. Nicht genug. 
Daß der Boden zu einem Paradies umgeschaffen ist; 
Der innere Zirkel, in dem der Bewohner lebt, muß 
es auch im Kleinen seyn» Fleißiger und schöner an¬ 
gebaut, kann ihnen wohl kein anderes Land entgegen 
gestellt werden, und ob auch nicht kühne künstliche 
Gebäude die Städte anfüllen, wo ist eine andere Stadt» 
und eine andere Provinz, die es ihr an Geschmack und 
Reinlichkeit zuvor thut, wenn es gar cinejandere giebt, 
die es ihr nur nachthut? Die Kanäle, die gemei- 
niglich mitten durch die Gassen gehen, werden von 
beydenseitigen Schatten der Baume geziert, und sind 
sich so in ihrer Bauart gleich, daß man sagt, eine 
Stadt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.