Full text: Nord-Amerika (Bd. 5, Abth. 1)

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Die dreyzehn 
„in allen Sachen, welche dieser Versammlung 
„durch den gegenwärtigen Vertrag Vorbehalten 
„sind, unterwerfen. 
»n) Kein einzelner Staat soll sich, ohne 
' „Miteinwilligung der vereinigten Staaten auf 
„dem Congrefi, in einen Krieg verwickeln; eS 
„sey denn, daß eine indische Nation ihn angrei- 
„fen wollte, und die Zeit, andere Staaten um 
„Rath zu fragen, zu kurz wäre; auch soll kein 
„einzelner Staat Commissionen für Kaper, 
„Kriegsschiffe, oder Repreffalienbriefe erthei- 
„len, ehe die Versammlung der vereinigten 
„Staaten eine Kriegserklärung heraus gege- 
. „hen hat. 
„Endlich, iiu Fall Kanada willig seyn sollte, 
„dieftln Bündnisse beyzutreten, sott es zugelaf- 
„ftn werden, und an allen Vortheilen derselben 
„Theil nehmen; aber keine andere Kolonie soll 
„ohne Bewilligung der andern Staaten zuge- 
lassen werden. 
„Diese vorstehenden Artikel (der Raum ge- 
„stattet nicht, sie alle anzuführen) sollen von 
„den einzelnen Staaten untersucht, und, wenn 
„sie gebilliget worden, von ihren Abgeordneten 
„in der Generalversammlung ratisiciret werden; 
„worauf diese Artikel von allen und jeden der 
„Staaten unverletzlich beobachtet werden sollen; 
„es soll auci> in Zukunft keine Veränderung in 
„diesen Artikeln gemacht werden, wenn sie nicht 
„vorher von der Generalversammlung beschlos- 
„sen und bestätiget worden ist.» 
Es wurden ferner von dem Congreß an mehrere 
europäische Mächte Abgeordnete gesandt, um denselben 
vor, allem diesem Nachricht zu ertheilen, und sie zu 
bewegen, diese neue Republik für einen unabhängigen 
Staat
	        
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