io Kap. I. Von den Pflichten gegen Gott.
§- 9.
Wenn mir von den Pachten reden: so verstehen mir
darunter überhaupt alle frommen und rechtmäßigen
Handlungen, weiche mir den Vorschriften übcreinstim.
men, die uns Gott ertherler hot. Es sind Handlun¬
gen, durch weiche der Schöpfer geehret, und s m Na¬
me verherrlichet wird. Diesen stehen die lastet Haftelt
und gottlosen Handlungen entgegen, die wir mit dem
biblischen Ausdrucke: Sünden! bezeichnen. D-efs
müssen wir, soviel als möglich ijl, zu vermeiden suchen.
§. io.
Diese Pflichten aber, wenn wir sie insbesondere
betrachten wollen, können füglich unter die drey Haupt¬
titel gebracht werden. Erstlich, eine gründliche Er-
kenntniß Gottes. Zweytens, Beförderung der Ehre
Gottes. Drittens, der Gottesdienst. Wir wollen
diese brcy Stücke kürzlich betrachten.
§. iw
Die erste Hauprpflicht ist: Wir müssen uns be¬
streben, eine gründliche Erkenntniß von Gott zu
erlangen. Es ist nicht genug, daß wir bloß wissen: Es
jey ein Gott! sondern wir müssen auch misten: Wer die«
ser Gott sey, und morinnen sein Wesen bestehe? Wir
müsten uns von seiner Hoheit und Majestät die mög¬
lichst deutlichen Begriffe machen lernen. Solche Be¬
griffe, die uns von feiner Ewigkeit, Unveränderlichkeit,
Allmacht, Allwissenheit, Allgegenwart, höchsten Gerech¬
tigkeit und Gütigkeit überzeugen.
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