io Kap. I. Von den Pflichten gegen Gott. 
§- 9. 
Wenn mir von den Pachten reden: so verstehen mir 
darunter überhaupt alle frommen und rechtmäßigen 
Handlungen, weiche mir den Vorschriften übcreinstim. 
men, die uns Gott ertherler hot. Es sind Handlun¬ 
gen, durch weiche der Schöpfer geehret, und s m Na¬ 
me verherrlichet wird. Diesen stehen die lastet Haftelt 
und gottlosen Handlungen entgegen, die wir mit dem 
biblischen Ausdrucke: Sünden! bezeichnen. D-efs 
müssen wir, soviel als möglich ijl, zu vermeiden suchen. 
§. io. 
Diese Pflichten aber, wenn wir sie insbesondere 
betrachten wollen, können füglich unter die drey Haupt¬ 
titel gebracht werden. Erstlich, eine gründliche Er- 
kenntniß Gottes. Zweytens, Beförderung der Ehre 
Gottes. Drittens, der Gottesdienst. Wir wollen 
diese brcy Stücke kürzlich betrachten. 
§. iw 
Die erste Hauprpflicht ist: Wir müssen uns be¬ 
streben, eine gründliche Erkenntniß von Gott zu 
erlangen. Es ist nicht genug, daß wir bloß wissen: Es 
jey ein Gott! sondern wir müssen auch misten: Wer die« 
ser Gott sey, und morinnen sein Wesen bestehe? Wir 
müsten uns von seiner Hoheit und Majestät die mög¬ 
lichst deutlichen Begriffe machen lernen. Solche Be¬ 
griffe, die uns von feiner Ewigkeit, Unveränderlichkeit, 
Allmacht, Allwissenheit, Allgegenwart, höchsten Gerech¬ 
tigkeit und Gütigkeit überzeugen. 
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