304 Bestimmung d. Unkersch, solcher Wörter, 
Abschlagen, weigern. 
Abschlagen zeigt an, baß es ohne alle Umstande 
geschehe, und daß man auf eine gewisse Art berechtiget 
sey, in eine Bitte nicht zu willigen. Der Vater hat 
seinem Sohne die Bitte abgeschlagen» 
weigern zeigt an, daß es mit Gelindigkeit oder 
Höflichkeit geschehe; oder man braucht es auch in dem 
Falle, wenn man wirklich zu einer Sache verbunden ist, 
und sie dennoch unter allerlei Vorwand und Entschuld^ 
gungen nicht thun will. Ich weigere mich, einen Spar 
ziergang mit einem Freunde zu machen. Er hat sich 
geweigert, die Schuld zu bezahlen. 
Man schlägt etwas rund ab, wenn man keine 
Vorstellungen weiter annehmen will. 
Absicht. Zweck. Ziel. 
Absicht liegt in uns, und es ist dasjenige, was 
wir uns zu thun vornehmen: es setzet allemal ein vere 
uünftiges Wesen voraus. .^)ie Absicht des Geizigen ist 
Geld sammeln. % 
Zweck und Ziel sind außer uns; sie sind dasjenige, 
worauf wir unsre Ansicht richten, und was auch von 
unvernünftigen und leblosen Dingen erhalten werden 
kann. Eigentlich sind beide Wörter vom Scheibenr 
schießen hergenommen, wo Ziel die Scheibe, und Zweck 
Len Nagel, womit dieselbe in der Mitte befestigt ist, 
anzcigt. Auch braucht man Ziel von dem Ende einer 
Laufbahn. Uneigentlich sagt man also: Geld ist der 
Zweck des Geizigen und Neichthum sein Ziel. Der 
Zweck (Endzweck) eines Buchs ic. 
Aeußerlich. Auswendig. Außen. Außer. Außerhalb. 
Aeußerlich wird meistens von Handlungen gesagt, 
und
	        
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