g. Eintritt in d. Hausstand. Der Mann rc. 76z
erhalten werden; wissen, wie jedes zubereitct, so zu»
bereitet werden muß, daß es, ohne gerade mehr zu ko«
sten, genießbarer, wohlschmeckender und für die Ge«
sundheit zuträglicher werde; wissen, wie man mit den
wenigsten Ausgaben sich und den Seinigen die meisten
Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens vere
schassen kann; wissen, wie Tafel und Hausrath, brr
aller Sparsamkeit, doch mit Geschmack und Anstand
geordnet werden können. Sie muß sich ferner auf alle
zur Haushaltung erforderlichen weiblichen Geschäfte,
Künste und Geschicklichkeiten vollkommen verstehen, z»
V. Kochen, Nähen, Spinnen, Strikken; alle zu ihr
rem Anzuge nöthigen Stücke selbst zu machen verstehen,
wenn sie auch dieselben durch Andre verfertigen läßt; sie
muß alle weiblichen und wirthschaftlichen Arbeiten besser
und geschwinder, als ihre Mägde, zu verrichten int
Stande sepn, und dies auch öfters durch die That be¬
weisen, damit sie als Muster ihrer Leute in gehöriger
Achtung stehe. Sie muß überall Nachsehen, überall
mit eingreifen und Mitwirken, und durch ihre Gegen«
wart alles zum Fleiß und zur Ordnung ermuntern.
Sie muß eine vollkommne Rechucrin, besonders sehr ge¬
übt scyn, im Kopfe zu rechnen, um beim Einkauf,
wie beim Abbezahlen des Gesindes, der Handwerker,
der Tagelöhner nicht betrogen zu werden; sie muß über
alles, auch über die geringste Kleinigkeit im Einnehmer
und Ausgeben ordentlich, richtig , pünktlich und sauber
Buch zu halten wissen, um zu jeder Zeit eine leicht zu
übersehende Rechnung ablegen zu können, sie muß sich
gewöhnt haben, alles gleich auf der Stelle ein zu tra«
gen, und sich in solchen Dingen nie auf ihr Gedächtnis
zu verlassen. Sie muß sich auf Maaß, Gewicht und
Münzsortsn wohl verstehen, und eins in das andre mit
zro«