von Staatssachen. LZ
Traf es sich nun, daß eben derselbe Mann oft nach
einander zum Anführer erwählt ward; fo wurden die
Uebrigen des Gehorchens, und er des Befehlens ge¬
wohnt. Erwünschte, beständig zu herrschen; und
fand leicht eine Anzahl, die aus verschiednen Ursachen
wollten, daß ihm eine monarchische Regierung von
Allen übertragen würde. Diese nahmen unter einan«
der die erste Abrede, sich einander beyzustehen, wenn
die Uebrigen nicht wollten. Sie riefen aus: Glück
zu dem Könige! verbannt sey der, der ihm nicht
gehorchen will.
So konnten einige hundert oder tausend Men¬
schen einen Fürsten im ganzen Lande machen; obgleich
neun Zehntheile der Einwohner die Sache vorher nicht
überlegt hatten; sondern halb mit gutem Willen, und
halb aus Furcht vor den mit einander verbundnen We¬
nigen, dem Fürsten gleichfalls Gehorsam angelobten.
So oft nun der Thron oder der Königsstuhl mit ei-
nem würdigen Menschenfreunde besetzt war, genoß
das Land einer weit grossem Glückseligkeit, als in einer
Republik möglich ist. Denn man weis aus der Er¬
fahrung, daß die Fürsten oder Könige in den Regie«
rungsgeschasten, so oft sie nicht etwa in irgend einem
Affekte zum Besten oder Nachtheile einzelner Personen
handeln, das Beste des Landes wünschen und beför«
dern; so weit ihre eigne und die Einsicht derer reicht,
die berufen werden, ihre Rathgeber zu seyn.
3) In Republiken können unter Partheyen oft
Streitigkeiten vorfallen, und dem gemeinen Wesen
sehr schaden. In solchen Umständen kann eine ansehn«
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