von Staatssachen. LZ 
Traf es sich nun, daß eben derselbe Mann oft nach 
einander zum Anführer erwählt ward; fo wurden die 
Uebrigen des Gehorchens, und er des Befehlens ge¬ 
wohnt. Erwünschte, beständig zu herrschen; und 
fand leicht eine Anzahl, die aus verschiednen Ursachen 
wollten, daß ihm eine monarchische Regierung von 
Allen übertragen würde. Diese nahmen unter einan« 
der die erste Abrede, sich einander beyzustehen, wenn 
die Uebrigen nicht wollten. Sie riefen aus: Glück 
zu dem Könige! verbannt sey der, der ihm nicht 
gehorchen will. 
So konnten einige hundert oder tausend Men¬ 
schen einen Fürsten im ganzen Lande machen; obgleich 
neun Zehntheile der Einwohner die Sache vorher nicht 
überlegt hatten; sondern halb mit gutem Willen, und 
halb aus Furcht vor den mit einander verbundnen We¬ 
nigen, dem Fürsten gleichfalls Gehorsam angelobten. 
So oft nun der Thron oder der Königsstuhl mit ei- 
nem würdigen Menschenfreunde besetzt war, genoß 
das Land einer weit grossem Glückseligkeit, als in einer 
Republik möglich ist. Denn man weis aus der Er¬ 
fahrung, daß die Fürsten oder Könige in den Regie« 
rungsgeschasten, so oft sie nicht etwa in irgend einem 
Affekte zum Besten oder Nachtheile einzelner Personen 
handeln, das Beste des Landes wünschen und beför« 
dern; so weit ihre eigne und die Einsicht derer reicht, 
die berufen werden, ihre Rathgeber zu seyn. 
3) In Republiken können unter Partheyen oft 
Streitigkeiten vorfallen, und dem gemeinen Wesen 
sehr schaden. In solchen Umständen kann eine ansehn« 
B 4 liche
	        
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