Full text: Fünfzehn Jahrhunderte (Bd. 2, Abth. 1)

548 Die pyrenailche Halbinsel^ Skandinavien und Rußland 
Christian von Oldenburg (1448—1481), der sich nun mit seines Vor¬ 
gängers Wittwe vermählte. In Schweden wurde nun doch Karl Knutson 
König, der als solcher Karl VIII. genannt wird. Seitdem war selbst 
die bisherige schwache Verbindung Schwedens mit den beiden andern 
Neichen eine unsichere, und wurde, wenn sie sich auch für einige Zeit 
herstellte, immer unterbrochen. 
8. Von dauernderen Folgen war eine andere Union, die Union 
Dänemarks mit dem Herzogthum Schleswig und der Grafschaft Hol¬ 
stein. Der Name Holstein hatte sich allmälig auch über die von den 
holsteinischen Grafen erworbenen Landschaften Wagrien im Osten und 
Stormarn im Süden ausgedehnt, so daß Lübeck und Hamburg hol¬ 
steinische Städte geworden waren. Die westlich von Holstein gelegene 
Landschaft der Ditmarschen, deren Hauptort Melders ist, gehörte noch 
nicht dazu, da die bäuerliche Bevölkerung des Landes, sächsischen Stammes 
und mit eingewanderten Friesen gemischt, gleich den Friesen und den 
Schweizern sich dem Adel gegenüber frei erhielt, und sich der Herrschaft 
der holsteinischen Grafen noch immer erwehrte. Lübeck hatte sich von 
Holstein getrennt, weil der Sachsenherzog, der Lehensherr der Grafen 
von Holstein, es zu einer herzoglichen Stadt gemacht hatte, und es bei 
Zertrümmerung des sächsischen Herzogthums eine freie Reichsstadt ge¬ 
worden war. Schleswig oder Südjütland war ein Herzogthum, welches 
in der zwischen Waldemar dem Sieger und Waldemar Atterdag liegen¬ 
den Zeit, obgleich dänisches Lehen, doch in ein fast unabhängiges Ver- 
hältniß zu Dänemark gekommen. Zur Zeit, da in Dänemark dem Sohne 
Waldemars II., Christoph I., die Herrschaft von dem schleswigschen Her¬ 
zoge Waldemar, um dessentwillen Waldemar Atterdag auch Waldemar IV. 
heißt, streitig gemacht wurde, übte Graf Gerhard der Große von Holstein 
das Amt eines dänischen Reichsverwesers, und erhielt die Belehnung mit 
Schleswig. Nach mannigfachen Streitigkeiten über Schleswig, für das 
durch jenen Waldemar im Jahre 1326 beständige Trennung von der 
Krone bestimmt wurde, ward Graf Adolph von Holstein damit durch 
Christoph II. erblich belehnt. Als aber mit Adolph, dessen starke Hand 
den Nachfolger erhoben und befestigt hatte, die Linie der einheimischen 
Grafen Holsteins im Jahre 1459 ausgestorben war, brachte es König 
Christian, dessen Grafschaft Oldenburg an einen jüngeren Bruder über¬ 
gegangen war, im Jahre 1460 dahin, daß er von den Schleswigern 
zum Herzoge, und von den Holsteinern zum Grafen erwählt wurde, 
wobei für immer die Vereinigung der beiden Lande unter dem Hause 
Oldenburg und ihre Trennung von der dänischen Krone festgesetzt wurde. 
Die Lösung Holsteins vom deutschen Reiche wurde durch dessen Erhebung 
zum Herzogthume und die damit verbundene Verleihung des Privi¬ 
legiums cke von evocando befördert. Dagegen sonderte sich das als
	        
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