548 Die pyrenailche Halbinsel^ Skandinavien und Rußland
Christian von Oldenburg (1448—1481), der sich nun mit seines Vor¬
gängers Wittwe vermählte. In Schweden wurde nun doch Karl Knutson
König, der als solcher Karl VIII. genannt wird. Seitdem war selbst
die bisherige schwache Verbindung Schwedens mit den beiden andern
Neichen eine unsichere, und wurde, wenn sie sich auch für einige Zeit
herstellte, immer unterbrochen.
8. Von dauernderen Folgen war eine andere Union, die Union
Dänemarks mit dem Herzogthum Schleswig und der Grafschaft Hol¬
stein. Der Name Holstein hatte sich allmälig auch über die von den
holsteinischen Grafen erworbenen Landschaften Wagrien im Osten und
Stormarn im Süden ausgedehnt, so daß Lübeck und Hamburg hol¬
steinische Städte geworden waren. Die westlich von Holstein gelegene
Landschaft der Ditmarschen, deren Hauptort Melders ist, gehörte noch
nicht dazu, da die bäuerliche Bevölkerung des Landes, sächsischen Stammes
und mit eingewanderten Friesen gemischt, gleich den Friesen und den
Schweizern sich dem Adel gegenüber frei erhielt, und sich der Herrschaft
der holsteinischen Grafen noch immer erwehrte. Lübeck hatte sich von
Holstein getrennt, weil der Sachsenherzog, der Lehensherr der Grafen
von Holstein, es zu einer herzoglichen Stadt gemacht hatte, und es bei
Zertrümmerung des sächsischen Herzogthums eine freie Reichsstadt ge¬
worden war. Schleswig oder Südjütland war ein Herzogthum, welches
in der zwischen Waldemar dem Sieger und Waldemar Atterdag liegen¬
den Zeit, obgleich dänisches Lehen, doch in ein fast unabhängiges Ver-
hältniß zu Dänemark gekommen. Zur Zeit, da in Dänemark dem Sohne
Waldemars II., Christoph I., die Herrschaft von dem schleswigschen Her¬
zoge Waldemar, um dessentwillen Waldemar Atterdag auch Waldemar IV.
heißt, streitig gemacht wurde, übte Graf Gerhard der Große von Holstein
das Amt eines dänischen Reichsverwesers, und erhielt die Belehnung mit
Schleswig. Nach mannigfachen Streitigkeiten über Schleswig, für das
durch jenen Waldemar im Jahre 1326 beständige Trennung von der
Krone bestimmt wurde, ward Graf Adolph von Holstein damit durch
Christoph II. erblich belehnt. Als aber mit Adolph, dessen starke Hand
den Nachfolger erhoben und befestigt hatte, die Linie der einheimischen
Grafen Holsteins im Jahre 1459 ausgestorben war, brachte es König
Christian, dessen Grafschaft Oldenburg an einen jüngeren Bruder über¬
gegangen war, im Jahre 1460 dahin, daß er von den Schleswigern
zum Herzoge, und von den Holsteinern zum Grafen erwählt wurde,
wobei für immer die Vereinigung der beiden Lande unter dem Hause
Oldenburg und ihre Trennung von der dänischen Krone festgesetzt wurde.
Die Lösung Holsteins vom deutschen Reiche wurde durch dessen Erhebung
zum Herzogthume und die damit verbundene Verleihung des Privi¬
legiums cke von evocando befördert. Dagegen sonderte sich das als