Full text: Die Zeit von Christi Geburt bis zum Regierungsantritt Karls des Großen (Bd. 2, Abth. 1)

Staatsverfassung von Rom. 
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Sohn Poinpejus des Großen, beunruhigt, welcher nach Cäsar's Tode 
neue Kräfte in Spanien gesammelt hatte, auch Sicilien und Sar¬ 
dinien eroberte, und jetzt im Begriffe stand, sich mit Antonius wider 
Octavianus zu verbinden. Doch als schon (40) ein neuer Bürger¬ 
krieg auszubrechen drohte, erfreute ein Friede, hauptsächlich durch die 
Legionen vermittelt, unerwartet ganz Italien. 
Indessen wenige Jahre nachher (38 — 36) kam Octavianus durch 
Sertuö Poinpejus abermals in große Gefahr. Er war verloren, 
wenn Antonius auf die Seite seines Gegners trat. Allein es gelang 
ihm auch diesmal, den Antonius für sich zu gewinnen; Pompejus 
aber, von den Seinen verrathen, wurde endlich von M. Agrippa be¬ 
siegt, und fand seinen Tod nachher zu Miletus. 
Kurze Zeit nach Besiegung dieses Gegners gelang es dem Octa- 
vianns dadurch, daß er das Heer des Lepidus auf seine Seite zog, 
seine Macht um Vieles zu vermehren. Lepidus pries sich glücklich, 
als ihm erlaubt ward, das Triumvirat mit der Würde eines Pontifer 
Marimus zu vertauschen. 
In gleichem Maße aber, in welchem Octavianus sich hob, nahte 
sich Antonius seinem Sturze. So sehr hatte diesen sinnlichen Mann 
die Liebe zu Cleopatra und gränzenlose Genußsucht gefesselt, daß er 
nicht nur die Kriege gegen die Parther mit Nachlässigkeit führte, son¬ 
dern auch zum großen Aerger des römischen Volkes, seine geliebte 
Cleopatra mit römischen Provinzen bereicherte. 
Dieser stolzen Königin Aegypten's erklärte nun Rom den Krieg. 
Aus einer Seeschlacht bei Actiuin (2. September 31) floh Antonius 
mit Cleopatra nach Aegypten, noch ehe seine Sache verloren war, 
und verlor diese eben dadurch. Als im Frühlinge darauf Octavianus 
mit leichter Mühe Aegypten eroberte, gaben Antonius und Cleopatra 
sich selber den Tod; Aegypten ward römische Provinz und Octavianus 
(30) Alleinherrscher Rom's. (Breyer.) 
14. Staatsverfassung in Rom. 
Rom ist eben, wie Athen, aus verschiedenartigen, doch verwandten 
Volksstämmen zusammengekommen; beide nahmen ohne große Schwierig¬ 
keit Zuwanderer auf und reihten sie nach dem Standesrechte, welches 
diese mitbrachten, ein. Wie in Athen stand in Rom eine alte Adels- 
Herrschaft, zugleich priesterlich, über den übrigen Bürgern, um so
	        
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