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Endlich schien etwas Entscheidendes für diese hochwichtige Angele¬
genheit zu geschehen. Man kam nämlich dahin überein, die Friedens-
Unterhandlungen den 11. Juli 1643 in den westphalischen Städten
Münster und Osnabrück beginnen zu lasten. In Münster wollte
man mit Frankreich, in Osnabrück mit Schweden unterhandeln. Der
11. Juli erschien, aber kein Bevollmächtigter. Am 30. Juli trafen zuerst
die kaiserlichen, im Herbste die schwedischen und im Marz 1644 die fran¬
zösischen Gesandten ein. Erblickte man den Aufwand und Pomp, welcher
bei den verschiedenen Gesandtschaften herrschte, so hätte man meinen sol¬
len, die deutschen und europäischen Völker schwelgten im Ueberflusse. Oft
mehr als 100 Personen betrug die Begleitung der einzelnen Gesandtschaf¬
ten und bei den Franzosen glich das Gefolge gar einem kleinen Heere.
Unmöglich kann man sich des Unwillens erwehren, wenn man be¬
denkt, daß die Bevollmächtigten die kostbare Zeit mit Berathungen elender
Kleinigkeiten vergeudeten. Wurde eine neue Gesandtschaft erwartet, so
berathschlagte man lange, „wie viel Wagen man ihr entgegenschicken,
wie man sich bei der Aufwartung setzen, wie weit man sie begleiten solle —
ob nur bis zur Thüre, oder bis zur Treppe, oder über die Treppe hinun¬
ter/' Hatte man sich hierüber vereinigt, so begannen zeitraubende Zän¬
kereien über den Rang und Titel der Abgeordneten.
Nack) Verlauf zweier Jahre wurden die ersten Friedensvorschläge
gethan. Mit den Schweden kamen die Verhandlungen zuerst zum Ab¬
schluß, so daß am 6. August 1648 die Friedensbestimmungen in Gegen¬
wart fast aller Bevollmächtigten vorgelesen, aber noch nicht unterzeichnet
wurden, weil der Friede mit Frankreich noch nicht völlig abgeschlosten war.
Am 24. Oktober wurden die Unterschriften zu Münster vollzogen.
Abends zwischen 8 und 9 Uhr hatten alle Gesandten unterzeichnet und
210 Kanonenschüsse verkündeten den Bewohnern der Stadt die Vollen¬
dung des großen Werkes *). Am folgenden Tage, es war an einem Sonn¬
tage, wallfahrtete man in das Haus des Herrn, um in frommen Gebeten
Gottes Segen zu der vollendeten Arbeit zu erstehen und in lauten Jubel¬
liedern seine Huld zu preisen, daß die Friedenspalme wieder in Deutsch¬
lands Ländern wehete.
Die Bestimmungen, welche den Hauptinhalt des Friedensschlusses
bildeten, bezogen sich zunächst auf die Entschädigungen, welche den
einzelnen Parteien gewährt wurden. Durch List und Ränke gelang es
den Fr a n z o se n, die größten Vortheile zu erringen. Sie erhielten den
schönen Elsaß am linken Oberrheine, mit Ausnahme Straßburgs^),
1) Der Papst hat die Bestimmungen des westphalischen Friedens nicht aner¬
kannt. Es schmerzte ihn zu tief, daß die Pfalz einem evangelischen Fürsten zu¬
rückgegeben wurde, und daß die Protestanten im Besitze so vieler geistlichen Güter
blieben.
2) Im Jahre 1681 fielen auch Straßburg und einige andere deutsche Reichs¬
städte den Franzosen in die Hände und 1697 wurden sie als ihr rechtmäßiges
Eigenthum von Deutschland anerkannt. Seit dieser Zeit gehört die ganze schöne
Provinz Elsaß, 170 ^Meilen enthaltend, zu Frankreich.