Full text: Bilder aus der schleswig-holsteinischen Geschichte

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Waffenstillstandes bevorstand, schon ausgetreten. „Die Schriftstücke, welche 
jetzt noch zu unterzeichnen sind," sagte er, „werden meinen Grundsätzen zu¬ 
widerlausen und dem Lande zum Unsegen sein; ich darf nicht bleiben." Auch 
der Prinz von Noer trat Anfangs September aus, weit die Negierung den 
preußischen General von Bonin an die Spitze der schleswigholsteinischen 
Armee stellte, und dieser äußerte, daß die Armee unter seiner Leitung in 
einigen Monaten im Stande sein werde, allen gerechten Erwartungen zu 
entsprechen; in welchen Worten allerdings für den Prinzen, als den bis¬ 
herigen Führer, ein Tadel enthalten war. 
Den im Frühjahr combinirten Ständeversammlungen war von der pro¬ 
visorischen Regierung^ ein Wahlgesetz vorgelegt worden, nach welchem in Zu¬ 
kunft eine gemeinsame Landesvertretung gewählt werden sollte. Sie hatte 
das Wahlgesetz angenommen und war dann abgetreten. Die neue Landes¬ 
vertretung, die Landesversammlung, hatte im Laufe des Sommers eine neue 
Verfassung berathen, und Regierung und Volksvertretung benutzten die letzte 
ihnen gegönnte Frist, dem Lande ein Staatsg rund ge setz zu geben, das 
am 15. September proklamirt ward und nunmehr eine feste Basis für die 
staatsrechtlichen Verhältnisse der Herzogthümer bildete. 
Am 22. Oetober endlich übernahm die Waffenstillstandsregierung unter 
dem Titel einer gemeinsamen Regierung die Leitung der Landesange¬ 
legenheiten. Sie bestand aus fünf Personen: Graf Theodor v. Reventlow- 
Jersbeck, Baron H einze, Adolf v. Moltke, Oberappellationsgerichtsrath 
Preußer und Landvogt Boysen. Die Stellung dieser Regierung war 
natürlich von vorn herein eine sehr schwierige; denn sie stand stets zwischen 
zwei Feuern, — Schleswigholstein und Dänemark erhoben ganz entgegen¬ 
gesetzte Ansprüche an dieselbe. Da sie keine Partei vollständig befriedigen 
konnte und wollte, so verdarb sie es mit beiden, besonders aber mit den 
Dänen, da sie gleich bei ihrem Antritt alle seit dem März von der proviso¬ 
rischen Regierung erlassenen Gesetze, auch das Staatsgrundgesetz, bestätigte. 
Dem Lande gegenüber war sie nicht eifrig genug bestrebt, es wehrhaft zu 
machen. Die Landesversammlung trug darauf an, mit aller Anstrengung 
die ausgedehntesten Rüstungen vorzunehmen, und erbot sich, zu diesem Zweck 
jede verlangte Summe zu bewilligen; die Regierung glaubte aber genug 
gethan zu haben und hoffte durch Unterhandlungen mit Dänemark einen 
annehmbaren Frieden zu erreichen. 
Allein darin hatte sie sich getäuscht; ihr Gesandter ward in Kopenhagen 
nicht einmal vorgelassen, und die Dänen kündigten Ende Februar den 
Waffenstillstand. Am 26. März ging der Waffenstillstand zu Ende und die 
Waffenstillstandsregierung trat ab. Beseler und R ev ent low -Preetz, 
einst Mitglieder der provisorischen Regierung, wurden von der Deutschen 
Centralgewalt unter dem Namen einer Statthalterschaft mit der 
Leitung der Landesangelcgeuheiten betraut, und ein großes Reichsheer, aus 
allen deutschen Stämmen gesammelt, rückte unter dem Oberbefehl des preußi¬ 
schen Generals v. Prittw itz in die Herzogthümer, um ihre Rechte zu schützen. 
V. 
Wenn die gemeinsame Regierung auch nicht gethan hatte, was sie konnte, 
um das Land wehrhaft zu machen, so hatte doch der neue Obergeneral Bonin
	        
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