80
Das Zeitalter der Reformation.
der Lübecker (deren fortwährenden Beistand er durch Verleihung großer Vor¬
rechte und Handelsvortheile erkaufte) ein ewiger Frieden zwischen Dänemark
1524. und Schweden geschlossen. Das Calmarer Band war also endlich ganz auf¬
gelöst, das neue Reich Schweden aber blieb vorerst ein Wahlreich, bis 20
1544. Jahre später der Reichstag von Westeräs die Erblichkeit der
Krone aussprach.
tz. 508. Reformation in Schweden. Unter der schwachen Regierung
der dänischen Könige war das Krongut so geschmolzen, daß die jährlichen Ein¬
künfte kaum den dritten Theil der nöthigen Ausgaben deckten. Von dem Adel,
der die Erhebung eines Ebenbürtigen mit Neid betrachtete, ließ sich keine Hülfe
erwarten und der arme Bauernstand konnte nicht höher besteuert werden. Was
blieb daher übrig als den reichen und mächtigen Klerus, der während des Kampfes
aus dänischer Seite gestanden, seines Ueberflusses zu berauben und durch Einfüh¬
rung der Reformation die geistliche Gewalt zu brechen? Hierbei ging Gustav be¬
dächtig zu Werke, um keine Volksbewegungen hervorzurufen. Er ließ durch die
Brüder Olaus und Laurentius Petri (Peterson), die zu Wittenberg
studirt hatten und ähnlich wie Luther und Melanchthon einander ergänzten, dem
Volke das Evangelium nach luther. Auslegung erklären und durch seinen Kanzler
Laurentius Andreä (Anderson) die H. Schrift übersetzen. Nachdem so
die Aenderung vorbereitet und eine unter königlichem Schutze zu Upsala g e-
1526. haltene Disputation die Begründung der evangelischen Lehre in der Schrift
1527. nachgewiesen, wurden auf dem Reichstag zu Westeräs, dem auch Abge¬
ordnete des Bürger- und Bauernstandes anwohnten, die Kirchengüter zur
Verfügung des Königs gestellt. Die Edelleute, gewonnen durch die Be¬
stimmung, daß sie gerichtlich alle Güter, die seit 1453 von ihren Familien in die
Hände der Geistlichkeit gekommen, wieder an sich bringen dürften, beförderten
des Königs Absichten. Gestützt auf diesen Beschluß ließ Gustav allmählich die
Reformation im ganzen Lande einführen und raubte der Kirche den größten Theil
ihrer Einkünfte, um sie der Krone zu verleihen. Die Bischöfe, die nach langem
Widerstreben die neue Ordnung der Dinge anerkannten, blieben Reichsftände
und Obern der Kirche, doch abhängig vom König und beschränkt durch Con-
sistorien. Aufstände zu Gunsten der alten Kirche wurden gewaltsam unterdrückt.
Mit einem Theil der Glocken wurden die Schulden an die Lübecker abgetragen.
So beugte der König den Klerus, aber in dem Adel, dessen Macht und Reich¬
thum durch die Reformation stieg, erstand dem Thron bald ein viel mächtigerer
1536. Gegner. — Nachdem Gustav so die neue Königsmacht befestigt, suchte er durch
Gesetze und Einrichtungen sein Land zu heben. Er vernichtete die hohen Vorrechte
der Lübecker und legte den Waaren der Hanseaten einen Eingangszoll auf; er
entfesselte den schwedischen Handel, beförderte die einheimische Industrie durch
Herbeiziehung fremder Handwerker und Künstler und schloß endlich einen vortheil-
1544. haften Handelsvertrag mit England und den Niederlanden. In Anerken¬
nung dieser Verdienste erklärten die schwedischen Stände die Krone für erblich
in dem Mannsstamme der Wasa's. Aber unglücklicherweise ließ sich Gustav durch
seine Vaterliebe verleiten, die Untheilbarkeit des Reichs zu verletzen. Denn wäh¬
rend dem ältesten Sohne Erich XIV. die Krone zufiel, wurden den übrigen Söh¬
nen große Territorien als Fürstenthümer unter Erichs Oberhoheit eingeräumt.
Johann erhielt das Großfürstenthum Finnland, Magnus Ostgoth-
l a n d, und Karl S ü d e r m a n l a n d.