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Der nordamerikanische Freiheitskampf.
die ferne römische Gerichtsbarkeit der nahen erzbischöflichen vorzogen, den Be¬
schlüssen beizutreten, theils die Anhänglichkeit des bayerischen Fürstenhauses an
den päpstlichen Stuhl, von dessen Gunst es stets Vortheile über die Landeskirche
zu erlangen gewußt, theils die Uneinigkeit zwischen dem Kaiser und den Reichs¬
standen, und endlich die drohenden Bewegungen in Frankreich brachten das Un¬
ternehmen um allen Erfolg. Ebenso erging cs den Beschlüssen der Synode
von Pistoja (1786), wo eine Anzahl toskanischer Prälaten unter der in jeder
Hinsicht lobenswerthen Regierung Leopolds auf Beschränkung des päpstlichen
Kirchenrechts, auf Abschaffung abergläubischer Ceremonien, auf Verbreitung der
H. Schrift und auf Einführung derLandessprache bei dem Gottesdienst drangen.
H. Der nordamerikanische Freiheitskarnpf.
§. 673. Einleitung. Seit den Tagen, wo durch Walter Raleigh unter der
jungfräulichen Königin Elisabeth die erste Niederlassung der Engländer in Virginien
gegründet ward (1585), bis auf die Zeit, wo der Quäker William P enn in Pen n-
sylvanien Schutz suchte gegen die religiöse Verfolgung Altenglands (1682), waren in
Nordamerika viele Ansiedelungen ausgeblüht, so daß in der ersten Hälfte des achtzehnten
Jahrhunderts die englischen Eolonien aus folgenden 13 Staaten bestanden: 1) Massa-
chuscts (mit der Hauptstadt Boston); 2) Connecticut; 3) Rhodeisland; 4) New-Hampshire
(mit Concord), diese vier zusammen Ne u -England genannt; 5) Neu-Jersey ; 6) Mary¬
land; 7) Neu-Pork (mit Albany); 8) Pennsylvanien (mit Philadelphia); 9) Delaware;
10) Virginien (wo die jetzige Bundesstadt Washington); II) und 12) Nord- und Süd-
Carolina; 13) Georgien. — Jeder dieser Staaten stand unter einem von der englischen
Regierung ernannten Statthalter als Stellvertreter des Königs, im übrigen regierten
sie sich nach eigenen, mehr oder weniger demokratischen Formen und wurden nicht durch
das Band einer gemeinschaftlichen Verfassung oder Vertretung zusammengehalten. Die
Kriege der europäischen Völker führten gewöhnlich entsprechende Kämpfe in den Colonien
nach sich, die das Selbstgefühl der letztern weckten und ihnen die eigenen Kräfte und Be¬
dürfnisse zum Bewußtsein brachten. So wurden sie in den sp anisch en Erb fo lge-
krieg gezogen, in Folge dessen die Franzosen im Utrechter Frieden (§. 636.) an die
englischen Colonien Acadien (Neu-Schottland und Neu-Braunschweig) abtraten. Da
aber bei der Unkenntnis' der Gegend die Grenzen nicht genau bestimmt waren, so gingen
daraus Streitigkeiten hervor, die zuletzt, als auch die Franzosen Ansprüche aus das Missi-
sippi-Gebiet (Louisiana) geltend machten und an der Virginischen Grenze Forts errichteten,
einen Krieg zwischen England und Frankreich herbeiführtcn, an dem auch später das seit
dem Familienv ertrag mit Frankreich innig verbündete Spanien Antheil nahm. Dies
war um dieselbe Zeit, als Europa durch den siebenjährigen Krieg erschüttert wurde, daher
dessen Wechselfälle sich in Ost- und Wcstindicn und in Amerika fühlbar machten. Diesem
Krieg setzte der mit dem Hubertsburgcr gleichzeitig abgeschlossene Pariser Frieden ein
Ende und vermehrte abermals die Macht der Engländer in Nordamerika, indem sie von
den Franzosen Canada und von den Spaniern Florida gewannen (§. 669).
§. 674. Veranlassung des Kriegs. Die Erweiterung des Kolonial¬
gebiets im Pa riser Frieden hatte England nur mit großer Anstrengung und
durch Vergrößerung seiner Schuldenlast erlangt. Die Regierung hielt sich des¬
halb für berechtigt, den Kolonien, die durch die Verdrängung der Franzosen am
meisten gewonnen hatten, auch einen Theil der Lasten aufzubürden. Sie belegte
1761.
1763.
1763.