77
Il M f / f Xs\ryv-'*j* j ^ .
m-w c
"ter Königen; Resultat: der Verlust fast aller französischen Lehen Jo-
anns (ohne Land) von England, durch Philipps Sieg bei Bovines
'214 (s. ob. S. 69) aufs neue besiegelt. — Philipps gesetzgeberische
Thätigkeit: Einrichtung des Pair sh oses; die 12 Pares Franciae,
6 weltliche und 6 geistliche Großwürdenträger.
Auf die kurze Negierung Ludwigs VIII folgt die lange und
inhaltsreiche Ludwigs IX, des Heiligen (1226—1270), des Be-
endigers des Albigenserkrieges (1229, s. ob. S. 70) und der Kreuz¬
züge (s. ob. S. 74), anfangs unter der vormundschaftlichen Leitung
seiner energischen Mutter Bianca von Castilien. Seine Erfolge im
Süden: die Provence mit der Krone vereinigt; Toulouse an des Königs
Bruder. Friede mit England 1259, dessen König Guienne (Aquitanien)
großentheils behalt und den Vasalleneid leistet. Hebung der Städte;
strenge Durchführung des Landfriedens; Ordnung des Rechtswesens. ~n
England: Nur allmählich verschmelzen die herrschenden Nor¬
mannen mit den Angelsachsen; lang dauernder Stammeshaß. Erst am
Ende dieser Periode verschwindet der schroffe Unterschied beider Volks¬
stämme, bildet sich eine einheitliche englische Nation. In diesem
Verschmelzungsproceß, in der Feststellung der inneren Freiheiten des
Volks, in dem Lehnsverhältniß zu Frankreich und seinen Folgen bewegt
sich vorzugsweise die Geschichte Englands in der dritten Periode. ' —
Heinrich II (1154—1189), zugleich Besitzer der Normandie, von
rfx Anjou, Maine, Poitou, Guienne, d. h. des halben Frankreichs, kommt
lands. Nach der abenteuerlichen Regierung Richards Löwen Herz
(—1199), der in England selbst nur monatelang zugebracht, folgte die
Verfassungskrisis unter dem leidenschaftlich-schwachen und launenhaften
Johann ohne Land (—1216). Seine Unzuverlässigkeit und Will¬
kürherrschaft, seine Demüthigung vor Pabst Jnnocenz III, von dem er
nach jahrelangen Zerwürfnissen England nebst Irland 1213 zu Lehen 1213
nimmt, sein Kriegsunglück gegen Frankreich (Niederlage bei Bovines)
riefen das Verlangen des Adels und der Städte nach Herstellung und
Festigung der von den ersten Heinrichen begründeten Landesfreiheiten
wach; — Ertrotzung der Magna Charta, des englischen Staats-
Grundgesetzes, auch wider den Einspruch der Kirche 1215. Weiterent- 1215
Unter den normannischen Königen ^ Ä' r- r /11
durch Kraft und Rechtssinn hervor.