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gem Zagen seine Hände zum frommen, inbrünstigen Gebete m*
por. — Sechs andere Knechte Kunzens wurden enthauptet; die
Theile der Körper Schwalb's und Schweinitz'ö aber, zur ewi¬
gen Warnung, an den Landstraßen aufgehängt.
Der Köhler Georg Schmidt, jetzt Triller genannt, kehrte
reichbeschenkt in seine Heimath zurück,.und auch die übrigen Köh¬
ler, welche auf den entstandenen Lärm herbeigekommen und an
der Rettung des -Prinzen Theil genommen hatten, gingen nicht
leer aus. —
Fünf und zwanzig Jahre nach dem Vorfälle (1480) kam
Herzog Albert der Beherzte^) nach Elterlein und fand hier
noch drei bejahrte Männer, welche ihn als Kind hatten mit ret¬
ten helfen. Er ließ sich von ihnen den Ort, wo er war befreit
worden, zeigen; hier fiel er auf die Knie, dankte Gott und
schenkte den Köhlern eine gute Nitterzehrung.
Des Köhlers Schmidt Söhne und Nachkommen führten den
Namen Triller fort; sie wurden reich und angesehen, und mehrere
derselben gelangten zu großen Ehren. So, unter andern, wur¬
den zwei Brüder aus diesemGeschlechte, Kaspar und Michael
Triller, vom Kaiser Rudolph am 28. Januar 1592 in den Adel¬
stand erhoben. Das ihnen beigclegte Wappen bezeugt noch das
Verdienst ihrer Altvordern. Ucbcr dem Helme in demselben er¬
blickt man nämlich den obern Theil eines Köhlers, der mit bei¬
den Händen einen Schürbaum cmporhält, als wolle er mit dem¬
selben zuschlagen; im Schilde hält ein im linken Felde befindlicher
Löwe in seinen Branken einen Zschörper, sowie ein anderer im
rechten Felde einen doppelt gekrümmten Schürhaken. In der
Mitte zeigt sich ein schwarzer Bär, mit Bezug auf den Traum
der Churfürstin.
Sowie dieses Geschlecht emporblühte, so versank das der
Kaufungcn bald in den Strom der Vergcffcnhcit; sein Name
erlosch; kein Lebender führt ihn mehr. Die Güter des Kunz in
Thüringen und Sachsen zog der Churfürst als eröffncte Lehen
ein und vergab sie an andere Ritter. Heinrich von Kaufungen,
Kunzens jüngster Bruder, konnte keines Antheils am -Prinzcn-
raube bezüchtigt werden; aber er ging außer Land, weil Schande
*) s. von chm S. 52^