— 131 — 
Worte mit den Griechen nicht aufzugeben und die erstere durch 
gemeinschaftliche Maßregeln zu einer beschrankten Freilassung Grie- 
chenlands zu bewegen;*) falls aber der Sultan die vorgeschlagene 
Vermittelung binnen Monatsfrist nicht annehme, oder wofern die 
Griechen sich weigerten, den vorhergehenden Waffenstillstand zu 
vollziehen, wollten die drei Machte sich gegen denjenigen erklaren, 
welcher die Feindseligkeiten fortzusetzen entschlossen sei, ja, wenn 
es nöthig sein sollte, gegen beide Parteien. — Den 16. August 
ließen die Minister der verbündeten Machte durch ihre Dragomans 
dem Reis-Effendi eine Note überreichen, welche den wesentlichen 
Inhalt des Tractates vom 6. Juli erhielt. Nur mit dem größten 
Widerwillen nahm der Reis-Effendi die Botschaft der Minister -an. 
Die Schrift mußte versiegelt auf das Sopha gelegt werden, wor- 
auf die Ueberbringer sich entfernten. Vergeblich versuchten andere 
auswärtige Minister, vorzüglich aber der preußische, die Pforte zur 
Annahme des Ultimatum der drei Machte zu bewegen; nach Ab- 
lauf der anberaumten Frist erklarte der Reis-Effendi: „die Pforte 
beharre auf ihrer Erklärung vorn 9. Juni und habe derselben nichts 
hinzuzufügen." Jetzt hielten es die Minister für gerathen, für die 
Sicherheit ihrer Familien zu sorgen, und brachten sie an Bord 
im Hasen liegender Schiffe, wahrend sie ihre Regierungen und 
die Befehlshaber der im Archipel kreuzenden Fahrzeuge von dem 
Ausgange ihrer vergeblichen Bemühung zur Herstellung des Frie- 
dens benachrichtigten. 
Nunmehr ward den Admiralen der Geschwader, welche die 
drei Machte, in Gemaßheit des Vertrags, ins Mittelmeer gesendet 
hatten, Befehl ertheilt, Maßregeln zu treffen, um den Egypter 
Ibrahim zur Räumung des Peloponneses, wenigstens zur Einfiel-- 
lung der Verheerungen, zu bestimmen und überhaupt einen Was- 
fenstillstand unter den kriegführenden Parteien zu Wege zu brin- 
qen. Die Befehlshaber der Flotten waren: für England der 
Vice-Admiral Codring ton, für Frankreich der Contre-Admiral 
*) Nach dieser Übereinkunft sollte Griechenland unvereint mit dem türki- 
schen Reiche bleiben, jedoch der Pforte einen jährlichen Tribut bezahlen; 
ferner sollten die Griechen ausschließlich von Obrigkeiten regiert werden, 
welche sie selbst gewählt, und völlige Handelsfreiheit genießen. Um etwai- 
gen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten die Griechen gehalten sein, das 
den Türken zuständige Eigenthum, sowohl auf dem Festlande, wie auf 
den Inseln, an sich zu kaufen. 
0"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.