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Worte mit den Griechen nicht aufzugeben und die erstere durch
gemeinschaftliche Maßregeln zu einer beschrankten Freilassung Grie-
chenlands zu bewegen;*) falls aber der Sultan die vorgeschlagene
Vermittelung binnen Monatsfrist nicht annehme, oder wofern die
Griechen sich weigerten, den vorhergehenden Waffenstillstand zu
vollziehen, wollten die drei Machte sich gegen denjenigen erklaren,
welcher die Feindseligkeiten fortzusetzen entschlossen sei, ja, wenn
es nöthig sein sollte, gegen beide Parteien. — Den 16. August
ließen die Minister der verbündeten Machte durch ihre Dragomans
dem Reis-Effendi eine Note überreichen, welche den wesentlichen
Inhalt des Tractates vom 6. Juli erhielt. Nur mit dem größten
Widerwillen nahm der Reis-Effendi die Botschaft der Minister -an.
Die Schrift mußte versiegelt auf das Sopha gelegt werden, wor-
auf die Ueberbringer sich entfernten. Vergeblich versuchten andere
auswärtige Minister, vorzüglich aber der preußische, die Pforte zur
Annahme des Ultimatum der drei Machte zu bewegen; nach Ab-
lauf der anberaumten Frist erklarte der Reis-Effendi: „die Pforte
beharre auf ihrer Erklärung vorn 9. Juni und habe derselben nichts
hinzuzufügen." Jetzt hielten es die Minister für gerathen, für die
Sicherheit ihrer Familien zu sorgen, und brachten sie an Bord
im Hasen liegender Schiffe, wahrend sie ihre Regierungen und
die Befehlshaber der im Archipel kreuzenden Fahrzeuge von dem
Ausgange ihrer vergeblichen Bemühung zur Herstellung des Frie-
dens benachrichtigten.
Nunmehr ward den Admiralen der Geschwader, welche die
drei Machte, in Gemaßheit des Vertrags, ins Mittelmeer gesendet
hatten, Befehl ertheilt, Maßregeln zu treffen, um den Egypter
Ibrahim zur Räumung des Peloponneses, wenigstens zur Einfiel--
lung der Verheerungen, zu bestimmen und überhaupt einen Was-
fenstillstand unter den kriegführenden Parteien zu Wege zu brin-
qen. Die Befehlshaber der Flotten waren: für England der
Vice-Admiral Codring ton, für Frankreich der Contre-Admiral
*) Nach dieser Übereinkunft sollte Griechenland unvereint mit dem türki-
schen Reiche bleiben, jedoch der Pforte einen jährlichen Tribut bezahlen;
ferner sollten die Griechen ausschließlich von Obrigkeiten regiert werden,
welche sie selbst gewählt, und völlige Handelsfreiheit genießen. Um etwai-
gen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten die Griechen gehalten sein, das
den Türken zuständige Eigenthum, sowohl auf dem Festlande, wie auf
den Inseln, an sich zu kaufen.
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