Full text: Geschichte Schlesiens

Wesen Schlesien von Polen sich absonderte. Die Herzoge, 
deren viele deutsche Prinzessinnen zu Gemahlinnen hatten, 
wollten den deutscheu Fürsten im Glanze ihres Hofstaates 
gleich kommen; aber ihre Einkünfte, die im Ertrage ihrer 
Landgüter, in Regalien, Grundzinsen und Abgaben be¬ 
standen, reichten dazu nicht aus, selbst außerordentliche 
Abgaben konnten ihre Ausgaben nicht decken. Daher kam 
es, daß sie theil's ihre Güter, Zölle und Vorrechte verpfän¬ 
deten, theils viele Rechte an Städte verkauften, und daß 
so ihr Ansehen, besonders in den durch Theilungen klein 
gewordenen Gebieten immer mehr sank. Dagegen wuchs 
das Ansehen des Adels, welcher immer freier und unabhän¬ 
giger wurde, sich immer mehr Rechte erkaufte und sich von 
Lehnsverbindlichkeiten gegen die Fürsten immer mehr und 
mehr losmachte. 
§ 25. Nach der früheren polnischen Verfassung war 
der Landbewohner im Stande der Leibeigenschaft und zu 
vielen Diensten gegen seinen Gutsherrn so wie gegen den 
Landesherrn verpflichtet, welche durch die fürstlichen Die¬ 
ner noch auf's drückendste vermehrt und erzwungen wurden. 
Die Einwohner der Städte waren nicht besser daran, und 
mußten außer allerlei Diensten noch für Alles, was durch sie 
öffentlich zum Verkauf gebracht wurde, Abgaben zahlen. 
Die Städte waren gewöhnlich bei Burgen entstanden, in 
denen ein Kastellan die Gerechtsame des Fürsten wahrnahm 
und die Gerichtsbarkeit verwaltete. 
§ 26. An die Stelle dieser polnischen Verfassung trat 
nun nach und nach, und besonders in Niederschlesien, deut¬ 
sche Verfassung, welche sich vorzüglich durch persönliche Frei¬ 
heit, festgesetzte Dienstverhältnisse und eigenen Gerichtsstand 
von jener älteren unterschied. Die anziehenden Deutschen 
gaben die erste Veranlassung dazu; die von ihnen angeleg¬ 
ten Dörfer erhielten eigene Gerichtsbarkeit unter dem Erb¬ 
schulzen; die Bewohner, Bauern und Gärtner waren per¬ 
sönlich freie Leute; aber hinsichtlich der ihnen obliegenden
	        
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