abermals einen Sieg erfochten hatte, willigte jene in einen
Frieden, welcher den 11. Juni zu Breslau unterzeichnet
wurde, und in welchem Maria Theresia Schlesien und Glaz,
mit Ausnahme von Teschen, Troppau und Jagerndorf und
einem Theile von Neiße jenseits der Oppa, an Preußen ab¬
trat. So endete der erste schlesische Krieg, und Schle-
sien wurde eine preußische Provinz.
§ 83. Diese Eroberung Schlesiens durch Friedrich II.
konnte nicht ohne Einfluß bleiben auf die inneren Verhält¬
nisse des Landes. In den kirchlichen Verhältnissen der Ka¬
tholiken änderte sich nichts, weil der König versprach, die
katholische Kirche ganz in dem Zustande zu lassen, in wel¬
chem er sie gefunden habe; aber die andern christlichen Kirchen
erhielten, gleich jenen, vollkommne Religionsfreiheit. Den
evangelisch - lutherischen Gemeinden wurde erlaubt, Bet¬
hauser zu erbauen und Prediger anzustellen, wodurch alle
die Kirchspiele entstanden, welche wir jetzt in vielen Orten
neben den katholischen Pfarreien finden. Für die Refor-
mirten wurde zu Breslau und Glogau Gottesdienst einge¬
richtet, und in ersterer Stadt erbaute diese Gemeinde eine
eigene Kirche. Böhmische Brüder erbauten eine Kirche zu
Friedrichs-Taborbei Festenberg, und die evangelische Brü¬
dergemeine gründete ihre Kolonien an mehreren Orten der
Provinz. Schon 1742 wurden zu Breslau und Glogau,
und 1744 zu Oppeln königliche Oberconsistorien ge¬
bildet. — Die Regierung des Landes wurde einem eigenen
Minister, dem Grafen von Münchow, anvertraut, unter
welchem zwei Kriegs- und Domänenkammern zu
Breslau und Glogau standen. Landräthe wurden angestellt.
Zu Breslau und Glogau wurden 1742 Oberamtsre¬
gierungen zur Handhabung der Justiz eingerichtet, zu
denen 1744 noch eine dritte zu Oppeln hinzukam (die 1756
nach Brieg verlegt wurde). Ein neues Steuerkataster
wurde ausgenommen und die Accise auf die Städte allein
gelegt. Zur Aushebung von Soldaten wurde die Canton¬