in dem achtzehnten nnb neunzehnten Jahrhundert» 287
men des Landesherrn für das Kirchliche sorgen sollten, und
wobei die Schullehrer an ihre Pfarrer, diese an ihre Superin¬
tendenten (Ephoren, Decane) und diese an die Consistorien
gewiesen wurden, welche nun unter dem Fürsten und seinem
Ministerium standen. Es wurden zugleich auch gewisse
Rechtshändel dahin gewiesen, besonders die Streitigkeiten
unter den Geistlichen selbst oder mit den Gemeinegliedern,
indem man glaubte, daß bei Fehlern im Amte die geistlichen
Rathe am geeignetesten waren, über die Beschaffenheit der
Sache, über Unschuld oder Strafbarkeit des Beklagten zn
urtheilen und hierin und auch wohl in Rechtsstreiten durch
Belehrungen, Ermahnungen und Zurechtweisungen den Wei¬
terungen vorzubeugen, welche in dem so zarten Verhältniß
des Religionslehrers und Seelsorgers leicht Mißverständ¬
nisse und Mißtrauen erzeugen und seine Amtsführung weni¬
ger wirksam machen können. So wurden auch die Ehesa¬
chen, da mau die Ehe vorher sogar als ein Sacrament be¬
trachtete, aber auch nach der Reformation diese für den
sittlichen Zustand eines Volkes so wichtige Verbindung
durch die kirchliche Weihe zugleich für bürgerlich gültig er¬
klärte, den Consistorien übergeben, wenn etwa Abweichungen
von den bisherigen Gesetzen oder Streitigkeiten einträten;
und es ist sehr zu billigen, daß besonders bei solchen, auch
so oft und so leicht aus Uebereilungcn und nichtigen Ursachen
entstehenden Zwisten auch die ernste und freundliche Stimme
der Religion, wodurch der Bund eingesegnet wurde, sich
versöhnend, ermahnend und warnend vor übereilten und
Reuebringenden Schritten zurTrennung vernehmen lasse. In
unfern Zeiten, in welchen man mit Recht auf Reformen ver¬
alteter Einrichtungen und anerkannter Mißbräuche dringt,
aber auch dabei in Gefahr ist, einzurcißen, ehe man weiß,
wie, was und wo man wieder aufbaut, nachher auch wohl
gar zuweilen das Alte zurückwünscht, hat man diese Consisio-
rialverfassung oft heftig getadelt, geändert und sie auf rein
geistliche und kirchliche Angelegenheiten beschrankt, oder man
arbeitet wenigstens daraus, oder auf ihre gänzliche Aufhe¬
bung hin und hofft das Heil der Kirche von Presbyterialein-