335 (x <?«-<•—
Ebcrstein und die Stadt Pforzheim, seine Nachfolger vermehrten diesen Besitz nicht
minder reichlich, so daß Kaiser Karl IV. Baden, die Herrschaft, zum Fürstenthum
als Markgrafschaft erhob. Rudolf VI. wurde 1370 von Oesterreich zum Landvogt
und Hauptmann im Breisgau ernannt. Von seinen Söhnen regierte Bernhard
bis 1431, theilte mit seinem Bruder Rudolf, setzte mit ihm aber fest, daß die Mark¬
grafschaft nie unter mehr als Zwei getheilt werden, und in beiden Linien das
Recht der Erstgeburt gelten solle. Doch beerbte er seinen Bruder selbst bald, er¬
warb 1418 die Güter der hochbergischen Linie und das Successionsrecht der Töchter
in der Regierung, so wie das jus de non evocando. Friedlicher war die Regie¬
rung seines Sohnes Jakob — 1453. Der edle Fürst verpflichtete sogar seine Söhne
im Testamente, für das unter seiner Regierung geschehene Unrecht Ersatz und Ent¬
schädigung zu geben. Er erwarb den größten Theil der Grafschaft Sponheim
1437. Einer seiner Söhne, unter welche er das Land getheilt hatte (welches jedoch
bald wieder an den ältesten, Karl, zusammenfiel), Bernhard, wurde als Wunderthäter
1469 von Sixtus IV. canonisirt. Karl hatte seine Kriegslust theuer zu bezahlen;
bei Seckenheim 1462 von Pfalzgraf Friedrich gefangen, mußte er für seine Freiheit
die vordere Grafschaft Sponheim, Besigheim und Beinheim geben. Gegen die Um¬
griffe des Fehmgerichtes, vor dessen Aussprüchen Papst und Kaiser seine Untertha-
nen schon srüher, aber vergeblich, gesichert hatten, schloß er mit mehreren Fürsten
und Reichsstädten ein Bündniß. Sein Sohn Christoph (ff 1527) erwarb für seine
dem König Maximilian in den Niederlanden geleisteten Dienste mehrere luxembur¬
gische Güter, z. B. Rodemachern, Reichersberg u. s. w., hohe Würden und das
golbe Vließ, aber auch die Länder der 1503 ausgestorbcnen sausenbcrgischen Linie,
z. B. Röteln, Sausenberg und Badenweiler, kaufte die Hälfte der Herrschaften
Lahr und Mahlberg, ließ durch Zasius eine Testaments-, Erbschafts- und Vor¬
mundschaftsordnung bearbeiten und setzte 1515 in dem wichtigen Testamente fest,
daß Bernhard den badischen Antheil von Sponheim und die luxemburgischen Herr¬
schaften, Philipp die Markgrafschast Baden, Altensteig und Beinheim, Ernst die
Markgrafschaft Hochberg, Sausenberg, Usenberg, Röteln, Badenweiler und die
Stadt Schopfheim bekommen sollte. Nichts sollte verkauft, und der Unterthan mit
keiner neuen Auflage belegt werden. Philipp endete seine Linie selbst; Bernhard
begründete die von Baden-Baden, die 1771 erlosch, und Ernst die von Baden-
Durlach.
Die Hauptbestandtheile des Kur f ü r ste n th um s S a ch sen waren im weiteren
Sinne, als Inbegriff der Länder beider Linien, im Anfänge des 16ten Jahrhun¬
derts die zu der alten Meißner Mark als Stammland hinzuerworbenen Ostcrland
und Thüringen (1247), das Pleißncrland (um Altcnburg) und das ältere einstmals
von Albrecht dem Bären an der Mittelelbe den Slaven abgenommene Kurland
mit Wittenberg, welches mit der Kurwürde 1422 an Markgraf Friedrich den Streit¬
baren von Meißen gekommen war. Es war ein Zusammenwuchs von Mark-, Land-,
Pfalz-, Burggraf- und andern Grafschaften und Territorien, in welchen wegen
der alten Markverfassung ein strengeres Landsassiat stattfand. Dagegen war der
frühere Besitz der Lausitz (östlichen Mark) an Brandenburg und Böhmen überge¬
gangen. Das noch regierende Haus Wettin erscheint schon im Ilten Jahrhundert
erblich. Das Slavische — denn bis auf Thüringen war Alles früher slavisch ge¬
wesen — verschwand allmählich, und nur noch auf dem rechten Elbufcr sind Spu¬
ren , so wie in der nach 1815 bei Sachsen gebliebenen Oberlausitz einige Tausend
wirklicher Wenden übrig geblieben. Auch diesem Staate war die fast allgemeine
Sitte der Ländertheilungen Unheil bringend, erregte schwere Zwiste, selbst einen
Bruderkrieg (1445) und zersplitterte die schöne zusammengcbrachte Ländermasse, in
welcher schon frühzeitig sich bedeutende Städte, Dresden, Leipzig, Wittenberg,