Full text: Alte Geschichte (Theil 1)

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Rom. 
mächtiger, weil sie hier ohne Königshaus den König aus eigener 
Mitte wählte, nach Etrusker Art. Aber Sieger hielten hier nicht über 
Besiegten Wache, noch war die Kunst, die einmal gezogene Scheidung 
zwischen Herrschaft und Gehorsam bis ans Ende aufrecht zu erhalten, 
der Inhalt von Rom's Verfassungsgeschichte, wie von Sparta's. 
Der Anspruch der Gemeinden drang zu seiner Zeit in Rom zur Er¬ 
klärung und rechtlichen Geltung durch, auch zum Siege, aber uicht 
wie in Athen in wenigen schnell auf einander folgenden Stößen, viel¬ 
mehr sehr langsam und stufenweise in ganz eigenthümlicher Erscheinung, 
überhaupt am Ende mehr durch Ausgleichung, unter Schonung der 
Grundformen; nur daß das ^önigtt)um verloren ging und blieb. 
Drei Staatsgewalten waren: König, Senat und Adelsversamm¬ 
lung, aber die letztere stand zuhöchst. König, Senat, alle höheren 
Obrigkeiten gingen aus der Adelwahl hervor und waren Mitglieder 
des Adels. Der König, auf stattlichem Kronland, war- der Feldherr, 
übte das Recht der Opfer für das Volk, war Oberrichter und Voll¬ 
zieher des Rechts und der Gesetze, doch blieb die Berufung von ihm 
an den Adel offen. Der Senat war ein Ausschuß der Adelsgeschlechter; 
er übte, gleich dem Könige, eine blos übertragene, ausführende, vor¬ 
bereitende Gewalt, die indeß lebenslänglich war. Starb der König, 
so traten die zehn Vorsitzer des Senats in den Genuß der höchsten 
Würde, und beantragten, oft sehr verspätet, eine neue Königswahl. 
Die Adelsgeschlechter Roms gingen von drei Stämmen (tribus) aus, 
jeder zu hundert Geschlechtern, daher auch die drei Centnrien geheißen. 
Versammelt schaarte sich der Adel nach je zehn Geschlechtern, Curien 
genannt; ihrer sind dreißig; jede der dreißig Curien gab eine Stimme. 
Die Veliebnng der Mehrzahl der Curien, nicht die Köpfe, war Adels¬ 
schluß, ja auch in der einzelnen Curie entschieden nur die Gentes; die 
Kopfzahl gab blos innerhalb der Gens den Ausschlag. Waltete gleich 
anfangs ein Unterschied int Rechte zwischen oen drei nach und nach 
zusammengekommenen Stämmen ob, so trat doch bald wesentliche 
Gleichheit ein, und auch der zuletzt ausgenommene Stamm der Lnceres, 
lange geringeren Geblüts geachtet, durste seit Targuiniuö Priscus 
sein Hundert in den Adelsrath der nun Dreihundert senden. 
Der Adel besaß auch die Uebermacht des Vermögens. Sein Acker¬ 
land zwar, dicht um die Stadt herum, war ein kärglich zugemessener 
Besitz; zwei Joch Ackers konnten für den Hausstand an Korn und 
Banmfrucht wenig leisten, und der Viehstand auf der Gemeinwiese
	        
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