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Rom.
mächtiger, weil sie hier ohne Königshaus den König aus eigener
Mitte wählte, nach Etrusker Art. Aber Sieger hielten hier nicht über
Besiegten Wache, noch war die Kunst, die einmal gezogene Scheidung
zwischen Herrschaft und Gehorsam bis ans Ende aufrecht zu erhalten,
der Inhalt von Rom's Verfassungsgeschichte, wie von Sparta's.
Der Anspruch der Gemeinden drang zu seiner Zeit in Rom zur Er¬
klärung und rechtlichen Geltung durch, auch zum Siege, aber uicht
wie in Athen in wenigen schnell auf einander folgenden Stößen, viel¬
mehr sehr langsam und stufenweise in ganz eigenthümlicher Erscheinung,
überhaupt am Ende mehr durch Ausgleichung, unter Schonung der
Grundformen; nur daß das ^önigtt)um verloren ging und blieb.
Drei Staatsgewalten waren: König, Senat und Adelsversamm¬
lung, aber die letztere stand zuhöchst. König, Senat, alle höheren
Obrigkeiten gingen aus der Adelwahl hervor und waren Mitglieder
des Adels. Der König, auf stattlichem Kronland, war- der Feldherr,
übte das Recht der Opfer für das Volk, war Oberrichter und Voll¬
zieher des Rechts und der Gesetze, doch blieb die Berufung von ihm
an den Adel offen. Der Senat war ein Ausschuß der Adelsgeschlechter;
er übte, gleich dem Könige, eine blos übertragene, ausführende, vor¬
bereitende Gewalt, die indeß lebenslänglich war. Starb der König,
so traten die zehn Vorsitzer des Senats in den Genuß der höchsten
Würde, und beantragten, oft sehr verspätet, eine neue Königswahl.
Die Adelsgeschlechter Roms gingen von drei Stämmen (tribus) aus,
jeder zu hundert Geschlechtern, daher auch die drei Centnrien geheißen.
Versammelt schaarte sich der Adel nach je zehn Geschlechtern, Curien
genannt; ihrer sind dreißig; jede der dreißig Curien gab eine Stimme.
Die Veliebnng der Mehrzahl der Curien, nicht die Köpfe, war Adels¬
schluß, ja auch in der einzelnen Curie entschieden nur die Gentes; die
Kopfzahl gab blos innerhalb der Gens den Ausschlag. Waltete gleich
anfangs ein Unterschied int Rechte zwischen oen drei nach und nach
zusammengekommenen Stämmen ob, so trat doch bald wesentliche
Gleichheit ein, und auch der zuletzt ausgenommene Stamm der Lnceres,
lange geringeren Geblüts geachtet, durste seit Targuiniuö Priscus
sein Hundert in den Adelsrath der nun Dreihundert senden.
Der Adel besaß auch die Uebermacht des Vermögens. Sein Acker¬
land zwar, dicht um die Stadt herum, war ein kärglich zugemessener
Besitz; zwei Joch Ackers konnten für den Hausstand an Korn und
Banmfrucht wenig leisten, und der Viehstand auf der Gemeinwiese