VI. Ztr. Karl V. bis zum wcstph. Fried. 1520 — 1648. 31 
8. Die ersten Bündnisse der protestantischen 
Fürsten. 
In unserm Vaterlande hatten indeß viele Fürsten schon 
öffentlich die neue Lehre in ihren Landern eingeführt. Ei¬ 
ner der eifrigsten war der junge Landgraf Philipp der 
Großmüthige von Hessen; dieser drang auch beiden 
übrigen Fürsten, welche mit ihm gleich gesinnt waren, dar¬ 
auf, daß sie ein Büudniß zu gegenseitigem Schutze schlie¬ 
ßen sollten, wenn etwa die Gegner das Wormser Edict 
mit Gewalt durchzuführen versuchten. Seine Sorge war 
nicht ungegründet. Schon hatten mehrere andersgesinnte 
Fürsten zu Leipzig eine Zusammenkunft gehalten und über 
die gemeinschaftliche Vertheidigung ihrer Länder gegen das 
Eindringen jeder Neuerung gerathschlagt; sie hatten den 
Kaiser um Beistand angerufen, und dieser hatte in seiner 
Antwort von „Ausrottung der Irrthümmer der lutheri¬ 
schen Sekte" gesprochen. Es wurde also im I. 1526 zu 
Torgau ein Bündniß errichtet zwischen dem Churfür¬ 
sten von Sachsen, Johann dem Standhaften,— 
Friedrich der Weise war 1525 gestorben, — Philipp von 
Hessen, den Herzogen von Braunschweig - Lüneburg, dem 
Herzog Heinrich von Mecklenburg, Fürsten Wolfgang von 
Anhalt, Grafen Gebhard und Albrccht von Mansfeld und 
der freien Reichsstadt Magdeburg. Auch der Markgraf 
Albrecht von Brandenburg, ehemals Meister des deutschen 
Ordens, nun Herzog in Preußen, hatte die neue Lehre 
eingeführt, und schloß ein besonderes Bündniß mit dem 
Churfürsten von Sachsen. 
Der Kaiser, der damahls noch in Spanien und mit dem ge¬ 
fangenen König Franz beschäftigt war, und bald darauf, 
nach dessen Loslassung, einem neuen Kriege mit ihm entge¬ 
gensah, vertröstete die Deutschen, welche ihn zur Beilegung 
der Händel herbeiwünschten, mit einem neuen Reichstage, 
sobald er irgend Muße finde, zu ihnen zu kommen. Indeß 
ließ er im Jahr 1529 vorläufig einen Reichstag zu 
Spei er halten. Dieser machte aber den Riß zwischen bei¬ 
den Partheien nur größer, denn ergab der neuen einen Na¬ 
men. Die Mehrheit der Stände, welche katholisch war, fa߬ 
te den Beschluß : „Es solle bei dem Wormser Edicte bleiben, 
die Messe beibehalten werden, und die, bei denen die neue 
Lehre Eingang gefunden habe, sollten sich aller Neuerungen 
enthalten; keiner solle übrigens des andern Unterthanen, des 
Glaubens halber, in Schutz wider ihre Obrigkeit nehmen." 
— Mit diesem Schluffe waren die lutherisch Gesinnten unzu¬ 
frieden, und legten eine förmliche Verwahrung, Protestation,
	        
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