* 2) Güter betreffend.
Alles Land wird, urn Gleichheit zu machen, in 29,000
Grundstücke— 9000 für die Spartaner, und 00,000 für die
Lakedanionier getheilet. Jede Familie erhalt nach dem Rechte
der Erstgeburt ein Nationalgrundsiück Der Güterkauf und
Verkauf ist untersagt. Sparta bleibt ohne Mauern; dieWoh-
nungen ungekünstelt, - dle Thüren nur mit der Säge, der
Fußboden und die Decke mit der Axt gearbeitet, die Baum¬
stämme blos von der Rinde entkleidet, einfachesHaus.gerälhc.
*3) Bürgerrechte betreffend.
Die Zahl der Bürger darf die Zahl 9000 nicht übersteigen;
die Uibcrzähligen werden als Kolonisten ausgeführet. Der
Spartaner thut nur Kriegsdienste und bekleidet Staats/
ämter; jedes andere Geschäft entehret ihn; der Lakedämo¬
lí i e r dient im Kriege, und treibt bürgerliche Gewerbe; die
Heloten versehen den Ackerbau, sind im Kriege der Troß.
Die Sklave n verrichten die Haus- und Handdienste —
Jedes neugebohrne Kind wird der Zunft zur Besichtigung
vorgelegr.
Nur die Gesunden werden erzogen, die Kränklichen in
eine Grube an dem Berge Taygetus geworfen. Fremde dürfen
sich nicht lange in Sparta aufhalten; Bürger nicht reisen. —
Das Bürgerrecht kann nur derjenige erhalten, welcher nach
spartanischen Gesetzen erzogen ist.
*4) Ehe betreffend.
Die Mädchen werden ohne Mitgift verheirathet; —
gleichsam geraubet. Die Hagestolzen verachtet. „Wie soll
„ ich vor ihm aufstehen, da er niemand hat, der mir einst die
«nämliche Ehre erzeigte?"— Schandlieder der Hagestolzen.
*5) Kost betreffend.
Die Kost ist einfach; — Fische, Wild, zahmes Fleisch,
Gerstcnbkod und Hülsenfrüchte, Oel, Honig, Essig und Salz
machen die Nahrung aus. DasHauptgekrcht die schwarze Suppe
(derKoch bei Dionys in Syrakus). Der Trank: Molken,